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Bundesrat verabschiedet TKG-Novelle

17.05.2004

Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zugestimmt. Damit kann das von der EU-Kommission geforderte Gesetz noch vor der Sommerpause, wenn auch mit gut einem Jahr Verspätung, in Kraft treten. Zentraler Punkt ist eine Neuregelung bezüglich der Vermietung von Anschlüssen und Leitungen an Konkurrenten der Deutsche Telekom. So kann der Quasi-Monopolist künftig dazu verpflichtet werden, Wettbewerbern einen entbündelten Breitbandzugang anzubieten. Internet-Service-Provider wären mit diesem Line-Sharing etwa in der Lage, ihren Kunden DSL-Anschlüsse anzubieten und die für sie uninteressanten Telefonanschlüsse der Kunden weiterhin der Telekom zu überlassen. Ab 2008 muss die Telekom dann auch ihren Wettbewerbern Anschlüsse zu Großhandelspreisen bereitstellen, wenn diese lieber auf die Dienste eines billigeren Anbieters zurückgreifen. Zudem darf der Ex-Monopolist neue Angebote für Endkunden, die

wesentliche Vorleistungen beinhalten, nur dann einführen, wenn er diese zeitgleich auch den Wettbewerbern anbietet.

Außerdem soll die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) künftig wettbewerbsfeindliches Verhalten besser ahnden und sanktionieren können. Gleichzeitig soll die Arbeit der Regulierungsbehörde transparenter werden, indem sie verpflichtet wird, künftig jedes Jahr einen Bericht vorzulegen, der die Marktentwicklung beschreibt, über geplante Vorhaben berichtet und für das abgelaufene Jahr die Ergebnisse der geplanten Vorhaben dokumentiert.

Ein weiterer Punkt in der Gesetzesnovelle behandelt die Auskunftspflicht. So können Name und Anschrift eines Teilnehmers auch dann erfragt werden, wenn nur die Rufnummer vorliegt. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Person in einem Telefonverzeichnis eingetragen ist und der Weitergabe ihrer Daten nicht widersprochen hat. (mb)