Erneut Streit um Lizenzvorgaben

Bundesrat blockiert neues Telekommunikationsgesetz

21.06.1996

Das Veto der Bundesrates kam selbst für Experten überraschend. Dies um so mehr, als sich die Änderungswünsche der Länderkammer weitgehend auf Punkte beziehen, die im Vorfeld der abschließenden parlamentarischen Beratungen bereits mit Vertretern der SPD- Mehrheit im Bundesrat beziehungsweise der SPD-Bundestagsfraktion geklärt schienen. So kam nun erneut von den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen die Forderung auf den Tisch, den Telefongesellschaften künftig Vorgaben hinsichtlich Größe und Zuschnitt ihres Lizenzgebietes sowie Auflagen für den Flächendeckungsgrad ihrer Dienstleistungen zu machen. Zudem soll ein für alle Bürger als Mindestangebot definierter Universaldienst auch die Datenübertragung umfassen. Beides wurde und wird von Bundespostminister Wolfgang Bötsch entschieden abgelehnt.

Der CSU-Politiker baute denn auch gleich eine entsprechende Drohkulisse auf: Es gebe eine ordnungspolitische Grenze, die er nicht überschreiten werde, selbst auf die Gefahr hin, daß kein Gesetz zustande komme, erklärte Bötsch gegenüber der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Der Bundestag könne die Empfehlungen des Vermittlungsausschusses jederzeit ablehnen. Dann bestehe, so der Minister, die Gefahr, daß es in der Bundesrepublik einen unregulierten Telekommunikationsmarkt gebe. Aus SPD-Kreisen hieß es jedoch nach dem Veto des Bundesrates informell, daß es in jedem Fall beim ursprünglich vorgesehenen Zeitplan, also der Verabschiedung des Gesetzes noch vor der Sommerpause, bleiben soll.

Kein Thema mehr sind indes offensichtlich die von den Städten und Kommunen geforderten "Wegegebühren" für die Betreiber von Telekommunikationsnetzen. Der Kern des neuen Gesetzes sieht die Aufhebung des Telefondienst- und Netzmonopols der Deutschen Telekom AG zum 1. Januar 1998 vor. Schon mit Wirkung zum 1. Juli 1996 dürfen firmeneigene Corporate Networks ohne die bisherigen Einschränkungen Dritten für bereits liberalisierte Dienste zur Verfügung gestellt werden. Kontrovers diskutiert wurde bis zuletzt die Frage der Zusammenschaltung der künftigen Einzelnetze sowie die Struktur der Regulierungsbehörde.