Datenschutz

Bundesprojekt Elena droht das Aus

09.07.2010
Von 
Karin Quack arbeitet als freie Autorin und Editorial Consultant vor allem zu IT-strategischen und Innovations-Themen. Zuvor war sie viele Jahre lang in leitender redaktioneller Position bei der COMPUTERWOCHE tätig.
Der "Elektronische Entgeltnachweis" in der Kritik - aus Kosten- und Datenschutzgründen. Auch der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten ist für das Abschalten.
Die IT der Bundesanstalt für Arbeit soll Elena umsetzen.
Die IT der Bundesanstalt für Arbeit soll Elena umsetzen.
Foto: Bundesanstalt für Arbeit

Die Idee klingt einleuchtend: Statt Papierbescheinigungen einzufordern und auszustellen sollen die Arbeitgeber nur noch eine zentrale Softwareapplikation nutzen, um die für Sozialleistungen relevanten Informationen über ihre Mitarbeiter weiterzugeben. Diesem Zweck sollte das vom Wirtschaftsministerium initiierte Projekt "Elena" dienen.

Jetzt sieht es so aus, als distanziere sich Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle davon - vor allem aus Kosten-, aber auch aus Datenschutzgründen. Letzeres bezweifeln Datenschützer jedoch. Der Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs (Foebud) warnte schon früher vor den negativen Folgen, die Elena für den Schutz der Arbeitsnehmerdaten haben könnte. Die angebliche Kehrtwendung will Foebud dem Wirtschaftsministerium denn auch nicht abnehmen.

Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragen Deutschlands (BvD) e.V. meldete sich ebenfalls zu Wort: Er bezeichnet das Elena-Verfahren als "unverhältnismäßig" und fordert, es sofort zu beenden.

Hochgekocht wurde das Thema Elena zu Beginn des Jahres durch einen Bericht des ARD-Magazins "Monitor". Demnach könnten sich Arbeitsvermittler via Elena über Krankheiten, Fehlzeiten oder Streikteilnahmen des Arbeitsuchenden informieren. Das bestreitet die Bundesagentur für Arbeit (BA) allerdings entschieden: "Wir erhalten aus dem Elena-Verfahren nur die Daten, die wir heute schon in Papierform als Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers enthalten." Zudem könnten die Vermittler die Daten ausschließlich "im Beisein des Kunden mit dessen Kundenkarte herunterladen".