Bundesministerium erlaubt Handy-Nutzung in Flugzeugen

07.03.2008
Mit einer Neuregelung des Gesetzes zum Betrieb elektronischer Geräte hat das Bundesverkehrsministerium das Verbot von Mobiltelefonen in Flugzeugen gelockert. Auch der Betrieb von Laptops mit WLAN-Verbindung ist jetzt erlaubt.

Das Bundesverkehrsministerium hat die Regelungen zur Verwendung von elektronischen Geräten in Flugzeugen gelockert und erlaubt die Nutzung von Mobiltelefonen. Wild lostelefonieren darf der eifrige Geschäftsmann allerdings nicht; die Verordnung sieht vor, dass die Fluggesellschaften zunächst die technischen Voraussetzungen dafür schaffen müssen.

Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee sagte dazu in Berlin: "Die Sicherheit an Bord hat allerhöchste Priorität. Wir reagieren auf neueste technische Standards und beschreiben nun die rechtliche Voraussetzung für den Betrieb von Handys in Flugzeugen. Die tatsächliche Entscheidung, ob Passagiere während des Fluges telefonieren dürfen, liegt jedoch bei den Fluggesellschaften".

Um Mobiltelefone in Flugzeugen benutzen zu können, müssen die Airlines Umschaltstationen einbauen, wie das von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) zugelassene OnAir System. Außerdem müssen die Flugzeughersteller die Unbedenklichkeit des Betriebs von Handys bescheinigen. Die Neuregelung erlaubt auch den Betrieb von Laptops mit WLAN-Verbindung während des Fluges. Diese Geräte haben eine Sendeleistung von unter 100 Milliwatt. Dafür muss im Flugzeug ein Hotspot installiert sein. Der Betrieb von nicht absichtlich sendenden Geräten wie iPods, Gameboys und Digicams ist nach Einschätzung des Bundesverkehrsministeriums unbedenklich.

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