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Bundesgerichtshof entscheidet über Rückgaberecht für Ebay-Nutzer

02.11.2004

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Am Mittwoch wird der Bundesgerichtshof (BGH) darüber befinden, ob gewerbliche Händler, die Produkte über Ebay verkaufen, den Käufern ein Rückgaberecht einräumen müssen, wie es beim Fernabsatz per Telefon, Fernsehen oder in Webshops üblich ist.

Auf der Versteigerungsplattform gibt es bereits ein solches Rückgaberecht, jedoch nur für Festpreisverkäufe, bei denen der Kunden statt zu bieten, einen vom Händler vorgegebenen Preis akzeptiert ("Sofortkauf"). Dies gilt jedoch nicht für die klassische Online-Versteigerung, bei der das meistbietende Mitglied den Zuschlag erhält. Nach solchen Geschäften haben Kunden weder einen Anspruch auf Rückgabe noch auf Haftung bei Mängeln.

Sollte der BGH sich für ein Rückgaberecht auch bei Versteigerungen von Händlern entscheiden, hätte dies auch Auswirkungen auf die Geschäfte von Ebay. "Wir erwarten durch das Urteil mehr Rechtssicherheit", zitiert der "Tagesspiegel am Sonntag" den Deutschlandchef von Ebay Stefan Groß-Selbeck. "Eine Geschäftsveränderung erwarte ich dadurch nicht."

Möglicherweise wird es jedoch in naher Zukunft noch weitere Urteile in Sachen Ebay geben. So stellen sich Rechtsexperten die Frage, ob Kunden nicht auch Gewährleistungsanspruche geltend machen könnten und ob Händler nicht einen Gewerbeschein vorweisen sowie ihre Einnahmen versteuern müssten. (fn)