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Bund und Länder planen Reform der Medienordnung

28.08.2001

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Bund und Länder haben sich auf die Einrichtung eines einheitlichen Kontrollorgans zum Jugendschutz für alle elektronischen Medien verständigt. Derzeit ist der Bund für die Überwachung der Teledienste und die Länder für die Kontrolle der Medien-Services sowie des Rundfunks zuständig. Bislang werden dieselben Inhalte je nach Art des Mediums unterschiedlich beurteilt. Durch die neue Aufsichtsstelle sollen nun einheitliche Bestimmungen für alle elektronischen Medien eingeführt werden. Der Bund will im Gegenzug den gesamten Datenschutz für den Medien- und Telekommunikationsbereich übernehmen.