Bundes-Datenschutzbeauftragter rückt Fehlmeldungen zurecht:

Bull dämpft Angst vor 1984

16.03.1979

BONN (ee) - Um eine "nüchterne Bestandsaufnahme", bemüht sich Prof. Dr. Hans Peter Bull, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz. Anlaß: In letzter Zeit ist in der Öffentlichkeit wiederholt behauptet worden, der Staat "kontrolliere" mit den Mitteln moderner Informationstechnologie praktisch die gesamte Bevölkerung. Millionen von Bürgern würden "computerisiert", "ihre Daten" stünden allen möglichen staatlichen Stellen, "auf Knopfdruck" zur Verfügung. Durch derartige Äußerungen entsteht beim Bürger die Angst, George Orwells Schreckensvision "1984" werde hierzulande verwirklicht.

Pauschale Äußerungen und ungenaue Begriffe helfen nicht weiter, kritisiert Bull und stellt klar, daß Speicherung nicht identisch mit

Kontrolle oder Überwachung ist. Bull weiter "Ich habe es schon bei meinem Dienstantritt als Bundesbeauftragter für den Datenschutz als

mein Ziel bezeichnet, begründeten Ängsten gegenüber der Datenverarbeitung durch Beseitigung ihrer Ursachen entgegenzutreten, unbegründete Ängste aber durch Aufklärung über die wirklichen Verhältnisse abzubauen."

Wie jedermann weiß, werden alle Einwohner (gegenwärtig etwa 61,3 Millionen Menschen) bei den Meldebehörden

registriert. Das Meldewesen dient dem Nachweis von Aufenthalt und Identität der Einwohner. Dies als Kontrolle zu bezeichnen, ist zumindest mißverständlich. Pläne zum Aufbau eines umfassenden Einwohnerinformationssysterns, die möglicherweise Gefahren für Bürgerrechte begründet hätten, stehen dank gestiegenen Datenschutzbewußtseins nicht mehr zur Verwirklichung an.

Eine fast ebenso umfassende Registrierung der Einwohner (zirka 90 Prozent) gibt es - notwendigerweise - bei der Sozialversicherung. Dieses System der Datenverarbeitung soll die Funktionsfähigkeit des Sozialstaates gewährleisten; es ist nicht zu Zwecken der

Überwachung geschaffen. Allerdings muß mit großer Aufmerksamkeit darauf geachtet werden, daß soziale Vorsorge und Fürsorge nicht in soziale Kontrolle umschlägt. Dieses Problem ist erkannt; es spielt eine zentrale Rolle bei der gegenwärtig betriebenen Novellierung der Bestimmungen über das Sozialgeheimnis.

Datenmengen enormen Umfangs werden auch bei den statistischen Ämtern gesammelt und verarbeitet. Auch hier ist allen Beteiligten bewußt, daß Sicherungsmaßnahmen notwendig sind. Ziel meiner Kontrolltätigkeit auf diesem Gebiet ist es insbesondere, die Verwendung statistischer Daten zu Verwaltungszwecken grundsätzlich zu verhindern.

Besonders große Ängste bestehen gegenüber der Informationsverarbeitung der Sicherheitsbehörden. Bei den Polizeibehörden und Ämtern für Verfassungsschutz sind in der Tat ebenfalls Daten über eine sehr große Anzahl von Menschen gespeichert, allerdings in beiden Fällen unter fünf Prozent der Gesamtbevölkerung (wobei sich die Personenkreise nicht unerheblich überschneiden). Zu unterscheiden sind die Informationssysteme ISPOL, PIOS und NADIS.

Festzuhalten ist zunächst, daß die Aufnahme in eines dieser Systeme nicht mit "Beobachtung" oder "Kontrolle" gleichzusetzen ist. In einem Teil der Fälle werden Daten über Personen nur gespeichert, weil sie Zeugen sind und dies für die weitere Bearbeitung des Verfahrens gegen andere Personen von Bedeutung ist. In diesen Fällen liegt also kein Verdacht gegen die aufgenommenen Personen vor.

Jährlich ereignen sich in der Bundesrepublik Deutschland zirka 3,3 Millionen Straftaten, die von 1,2 Millionen Straftätern verübt werden (ohne Verkehrsdelikte). Davon sind im Personenindex des INPOL-Systems zwei Millionen Personalien gespeichert die auf Aktenfundstellen verweisen; insoweit handelt es sich um nicht mehr als eine Aktenregistratur. Nach 186 000 Personen wird mit Hilfe des INPOL-Systems gesucht, davon nach 102 000 Ausländern, gegen die Ausweisverfügungen beziehungsweise Einreiseverbote bestehen. 44 000 Personen werden von Staatsanwaltschaften und Gerichten zur Aufenthaltsermittlung gesucht. Gegen 46 000 Personen fahndet die Polizei zur Festnahme aufgrund richterlicher Haftbefehle. 5500 Personen sind zur Beobachtung ausgeschrieben, weil nach Auffassung der Polizeibehörden tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß sie zum Beispiel als Rauschgifthändler, Waffenhändler oder als Terroristen oder deren Unterstützer tätig sind. Diese Zahlen stammen aus jüngsten Angaben des BKA.

Zum Vergleich: Das Bundeszentralregister (im wesentlichen strafgerichtliche Verurteilungen) und das Verkehrszentralregister (beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg) enthalten je knapp fünf Millionen Personen-Datensätze.

Das System PIOS (Personen, Institutionen, Objekte, Sachen) ist ein Hilfsmittel zur Bearbeitung von Terrorismus und Rauschgiftdelikten. Zugriff hierauf haben nur die Landeskriminalämter und die Abteilung Terrorismus des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV). Wie ich in meinem Ersten Tätigkeitsbericht an den Deutschen Bundestag ausgeführt habe, muß sichergestellt werden, daß das BfV nicht ohne zwischengeschaltete Kontrolle auf diesen Datenbestand zugreifen darf.

Das System NADIS ist ein Verzeichnis aller Personen, über die irgendwelche Informationen beim BfV und den Landesämtern für Verfassungsschutz vorhanden sind. Hierzu gehören unter anderem alle Personen, für die eine Sicherheitsprüfung vorgenommen worden ist; das sind zirka 37 Prozent des gesamten Bestandes. Die Tatsache einer solchen Überprüfung ist den Betroffenen stets bekannt; sie wirken daran mit. Weitere große Datenmengen betreffen Personen, die im Zusammenhang mit Bestrebungen des Links- und Rechtsextremismus und mit Spionageverdacht beobachtet worden sind oder werden.

Die Zahl der aus diesen verschiedenen Gründen im NADIS gespeicherten Personen ist unter Hinweis auf Sicherheitsbedenken nicht zur Veröffentlichung freigegeben worden. Ich werde weiter an die zuständigen Stellen appellieren, solche Zahlen zur Aufklärung der Bürger und zur Versachlichung der Diskussion bekanntzugeben.

Von einem umfassenden automatisierten Datenverbund des Bundeskriminalamtes mit den Nachrichtendiensten oder mit anderen öffentlichen und/oder privaten Stellen ("auf Knopfdruck"), wie immer wieder behauptet wird, kann nach meinen Ermittlungen keine Rede sein. Insbesondere besteht kein automatisierter Datenaustausch mit der Sozialverwaltung. Der von mir kritisierte teilweise Verbund zwischen BKA und BfV wird von den beteiligten Stellen zur Zeit überprüft.