Bonner EDV-Einkauf für 235,7 Millionen Mark:

Bürofachhandel fühlt sich diskriminiert

18.11.1977

BONN/KÖLN (ee) - Brieflich wehrte sich der Bundesverband Bürowirtschaft (Köln) beim Bundesinnenministerium gegen die "diskriminierende Wirkung" der "Besonderen Vertragsbedingungen für den Kauf sowie die Wartung von EDV-Anlagen und Geräten" für den EDV-Fachhandel.

Unter anderem verlangen die Besonderen Vertragsbedingungen, daß Preiserhöhungen wenigstens drei Monate vor ihrem Inkrafttreten dem Auftraggeber schriftlich anzukündigen sind. Dies könne der Handel unmöglich einhalten, und deshalb stellte dieses Verlangen einen klaren Diskriminierungstatbestand dar.

Das Interesse des Fachhandels, am EDV-Geschäft der öffentlichen Hand zu partizipieren, ist verständlich: Für 1978 haben die Bonner Ministerien und die ihnen unterstellten 41 Bundesanstalten 235,7 Millionen Mark für Anschaffungen im EDV-Bereich vorgesehen.

"Bei diesem großen Ausgabevolumen muß unseres Erachtens dringend sichergestellt werden", verlangt der Verband, "daß die ,Besonderen Vertragsbedingungen' so ausgestaltet werden, daß auch mittelständische Unternehmen und hier auch mittelständische Handelsfirmen die Chance haben, sich an Ausschreibungen der

öffentlichen Hand in angemessenem Umfang beteiligen zu können."

Es genügt nicht, daß unter der Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft in einem sehr zeitraubenden und aufwendigen Verfahren die Verdingungsordnung für Leistungen grundlegend überarbeitet wird, mit dem Ziel, die Ausschreibungsverfahren besser zu gestalten, wenn "Besondere Vertragsbedingungen" im EDV-Bereich für den leistungsfähigen Fachhandel praktisch einen Marktausschluß bedeuten.