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Buchprüfung mit beschränkter Haftung

28.11.2005
Gemäß dem Motto "Gebranntes Kind scheut das Feuer" wollen die Auditoren von Sun und Silicon Graphics (SGI) keine Verantwortung für mögliche Bilanzierungsfehler übernehmen.

Eine im September von Sun Microsystems bei der US-Börsenaufsicht SEC eingereiche Mitteilung barg für Investoren zunächst wenig Aufregendes. Der Unix-Spezialist gab darin bekannt, dass er Ernst & Young als unabhängiger Buchprüfer ausgewählt habe. In diesem Zusammenhang erklärte die Company außerdem, dass die Vereinbarung eine "alternative Beilegung von Rechtsstreitigkeiten sowie einen Ausschluss von Bußgeldzahlungen" vorsehe. Mit anderen Worten: Werden Sun Bilanzierungsfehler zur Last gelegt, für die das Unternehmen Ernst & Young verantwortlich macht, darf es den Buchprüfer nicht vor den Kadi zerren. Stattdessen muss die Company versuchen, den Fall über einen Vergleich beizulegen, wobei der Auditor maximal für den direkt entstandenen Schaden aufkommen muss.

Auch in der Vergangenheit habe es solche Vereinbarungen zwischen Buchprüfer und deren Kunden gegeben, berichtet das "Wall Street Journal", jedoch ohne dass dies offen publiziert worden sei. Statt dessen hätten die Bilanzprüfer entsprechende Klauseln nur den Verträgen beigefügt.

Mit eine ähnliche Verlautbarung von Silicon Graphics, ebenfalls Kunde von Ernst & Young, wurde nun der Schleier Anfang November erneut etwas gelüftet. Wie die Vereinbarung den Aktionären schmeckt, wird sich Anfang Dezember auf der Jahreshauptversammlung des Supercomputer-Herstellers zeigen. Bei Sun führte die Bekanntmachung dazu, dass einige Anleger auf dem Jahrestreffen im Oktober gegen die Weiterbeschäftigung des Buchprüfers gestimmt hatten.

Laut Lynn Turner, Ex-SEC-Buchhalterin und scheidende Chairwoman von Suns Audit-Komitee, hätten größere Unternehmen jedoch keine andere Wahl als sich dem Willen der Buchprüfer zu beugen. Mit Ernst & Young, KPMG, Deloitte & Touche und PricewaterhouseCoopers nähmen alle vier großen Wirtschaftsprüfer eine beschränkte Haftung für sich in Anspruch. (mb)