Neuer bundeseinheitlicher Tarif für Zugang zu Datex-P über das Telefonnetz

Btx konnte Alternative für PAD-Nutzung sein

15.05.1987

Für Kunden der Deutschen Bundespost, die als Zugangsverbindung zum Datex-P-Dienst das Fernsprechnetz nutzen (Nutzung der PAD-Anpassungsfunktionen), war der 1.4.1987 ein wichtiges Datum: Seit diesem Termin gilt für die Nutzung der PAD-Funktionen über das Fernsprechnetz ein bundeseinheitlicher Tarif. Bernhard Langen* hat einige Veränderungen auf ihre Auswirkungen hin betrachtet.

Unter Beibehaltung der sonstigen Gebührenstruktur gelten folgende Zeittakte:

50 Sekunden/23 Pfennig Taggebühr

75 Sekunden/23 Pfennig Nachtgebühr

Diese bundeseinheitliche Zugangsgebühr hat unterschiedliche Reaktionen bei zwei Nutzergruppen hervorgerufen:

- Entrüstung bei Teilnehmern im Nahbereich einer der 17 Datex-P-Vermittlungsstellen, die zukünftig statt des bisher gültigen Zeittaktes von 23 Pfennig für acht Minuten eine 9,6fach höhere Gebühr zahlen. Der bisher ungerechtfertigte Standortvorteil war in den Anlaufjahren des Datex-P Netzes unvermeidlich, ist aber nach technischer Erweiterung nicht mehr zwingend. Die Teilnehmer der in der Vergangenheit begünstigten Nahbereiche müssen sich nun in die Gemeinschaft aller gleichbehandelten - Postkunden einfügen.

- Für Teilnehmer in zum Beispiel ländlichen Regionen in einer Entfernungszone > 100 Kilometern zum PAD galt bisher ein Zeittakt von nur 12 Sekunden für 23 Pfennig. Dies hatte in der Vergangenheit zu erheblichen - berechtigten - Protesten dieser benachteiligten Teilnehmer geführt, die eine Gleichstellung aller Teilnehmer durch standortunabhängige und bundeseinheitliche Zugangsgebühren verlangten. Diese Gleichstellung wurde durch die neue Gebührenstruktur erzielt und demzufolge lebhaft begrüßt.

Insgesamt sind von dieser Gebührenveränderung etwa 8000 Datex-P-Nutzer in Deutschland betroffen. Die neuen Zugangsgebühren sind in der Summe für die DBP einnahmeneutral. Sie stellen einen Mittelwert aus den bisherigen Orts-, Nah- und Ferngesprächsgebühren für die PAD-Anwahl dar.

Teilnehmer im Nahbereich haben wiederholt gefordert, daß eine einheitliche Zugangsgebühr in Höhe von 23 Pfennig für den Acht-Minuten-Takt bundesweit eingeführt und keine Reduzierung auf den 50-Sekunden-Takt vorgenommen wird. Hierbei darf jedoch nicht verkannt werden, daß der Datex-P-Dienst für die DBP insgesamt immer noch nicht kostendeckend ist und ein bundesweiter Acht-Minuten-Takt für - die PAD-Anwahl mit Sicherheit zu einer Erhöhung anderer Gebührenpositionen des Datex-P-Dienstes geführt hätte, wenn die angestrebte hundertprozentige Kostendeckung nicht hätte gefährdet werden dürfen.

Für den Anwender resultieren nun aus dieser Gebührenänderung einige wichtige Fragen:

- Ist eine PAD-Anwahl über das Fernsprechnetz im 50-Sekunden-Takt auf der Basis eines klar abgewerteten Anwendungsspektrums noch wirtschaftlich oder sollten auch andere Netzzugangsalternativen wie der Datex-P 20 H unter Kostenaspekten zukünftig berücksichtigt werden?

- Sind etwa private Netzkomponenten (wie private PADS) angesichts der Gebührenänderung wirtschaftlich geworden (wenn beispielsweise mehrere Mitarbeiter einer Unternehmung PAD-Anpassungsfunktionen der DBP nutzen)?

- Last but not least muß geprüft werden, ob eine Umstellung der bisherigen Dialoganwendungen (über den PAD der DBP) auf Btx eine wirtschaftlich sinnvolle Alternative darstellt, denn hier gilt bundesweit die Gebühr für Netzzugang von 23 Pfennig für acht Minuten. Darüber hinaus ist die Grundgebühr von acht Mark pro Monat für die Btx-Anschlußbox nach wie vor die kostengünstigste Netzzugangsmöglichkeit zum Datex-P-Dienst. Über 50000 Btx-Nutzer, die Btx im Rahmen der geschäftlichen Kommunikation nutzen, kennen bereits die Vorteile eines Zugriffs auf das Datex-P-Netz über Btx. Auch für die Zukunft ist davon auszugehen, daß in diesem Bereich der Btx-Nutzung ein wesentlich höherer Zuwachs an Anschlüssen zu verzeichnen ist als bei den PAD-Anschlüssen.

* Dipl.-Kfm. Bernhard Langen ist Geschäftsführer der Cognit GmbH, Köln.