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Brüssel will Mehrwertsteuer-Regeln bei (Online-) Dienstleistungen ändern

21.07.2005
Grenzüberschreitende Dienstleistungen wie Fern-Unterricht und elektronische Services über das Internet sollen künftig in der EU im Land des Kunden mehrwertsteuerpflichtig sein. Das schlug die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen vor.

Nach der derzeitigen Grundregel muss ein Unternehmer bei einer Dienstleistung an Private die Mehrwertsteuer zu dem Satz in Rechnung stellen, der im Land seiner Niederlassung gilt. Die EU-Finanzminister müssen diesen Vorschlag einstimmig billigen.

Steuerkommissar Lászlo Kovács erklärte: "Das wirtschaftliche Potenzial von Telekommunikation, Rundfunk und elektronischen Dienstleistungen ist so groß, dass unbedingt dafür gesorgt werden muss, dass die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer auf einschlägige Dienstleistungen demjenigen Mitgliedstaat zufließen, in dem diese Dienstleistungen in Anspruch genommen werden."

Laut Kommission drohen Wettbewerbsverzerrungen, da Unternehmen versuchen können, in Mitgliedstaaten mit niedrigen Mehrwertsteuersätzen zu gehen, um ihren Kunden diese niedrigeren Sätze berechnen. Der Vorschlag umfasst elektronische Dienstleistungen, Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen und die Vermietung oder das Leasing von Autos auf längere Frist. (dpa/uba)