US-Gericht muß über Unterlassungsklage befinden

Bruderzwist bei Andersen beschäftigt gleich zwei Gerichte

27.02.1998

Unter dem Dach von Andersen Worldwide existieren, auch in Deutschland, derzeit drei Firmen. Das Beratungsunternehmen Andersen Consulting, mit weltweit 51000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mehr als sechs Milliarden Dollar hat nach einem 1989 festgelegten Schlüssel Gewinnumlagen an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Arthur Andersen zu zahlen. Das Beratungsgeschäft lockte mit der Zeit auch die Wirtschaftsprüfer, die ihrerseits eine Management-Consulting-Gesellschaft gründeten. Bei Andersen Consulting wächst die Befürchtung, daß sie einen direkten Konkurrenten finanzieren. Deshalb fordern die IT-Berater die Auflösung der Verträge sowie mindestens 400 Millionen Dollar Entschädigung. Um dieses Ziel durchzusetzen, rief Andersen Consulting im Dezember vergangenen Jahres das Schiedsgericht der internationalen Handelskammer in Paris an. Während dieses Verfahren noch läuft, mußte am Freitag vergangener Woche das amerikanische Bundesgericht tagen und über eine Unterlassungsklage von Andersen Worldwide verhandeln. Begründet wurde der Antrag damit, daß Andersen Consulting seinerseits die Partnerschaftsverträge mit Arthur Andersen unterlaufe. Andersen Consulting wiederum versuchte dem Gericht klarzumachen, daß damit der zu erwartende Pariser Schiedsspruch gewissermaßen präventiv ausgehebelt werden soll, zumal der Holding-Vorstand mehrheitlich mit Arthur Andersen-Vertretern besetzt sei. Bis jetzt hat das US-Gericht noch keine Maßnahme beschlossen.