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Britisches Anti-Spam-Projekt unterliegt US-Spammer

08.12.2006
Von Wolfgang Fritzemeyer
Ein in Großbritannien ansässiges Anti-Spam-Projekt - The Spamhaus Project - wurde kürzlich vom District Court des US-Bundesstaates Illinois zur Zahlung von Schadenersatz an einen Versender unerwünschter Massen-E-Mails verurteilt.

Spamhaus betreibt eine Website, auf der die Versender von Spam-E-Mails aufgeführt und mit ihrer E-Mail-Adresse in einer "schwarzen Liste" aufgeführt sind. Diese Liste wird Provi-dern und Server-Administratoren zugänglich gemacht, die sodann ihrerseits Spam-E-Mails von gelisteten Absendern blockieren. Es wird geschätzt, dass derzeit durch die Nutzung die-ser Blacklist täglich rund 50 Milliarden Spam-E-Mails blockiert werden. Spamhaus führte auch den Kläger in seiner Liste auf, woraufhin die - in den USA legalen - Spam-E-Mails des Klägers auch in den USA blockiert wurden. Der Kläger reichte deshalb in den USA Klage gegen Spamhaus ein. Das erkennende Gericht sprach dem Kläger Schadenersatz in Höhe von 11,7 Millionen US Dollar zu.

Spamhaus weigert sich jedoch bislang, sich dem Urteil zu unterwerfen. Es hält die US-Gerichte für nicht zuständig und setzt nun un-ter anderem auf die Unterstützung der interna-tionalen Internet-Aufsicht Icann.

*Prof. Dr. Wolfgang Fritzemeyer, LL.M., ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Baker & McKenzie Partnerschaftsgesellschaft, München (E-Mail wolfgang.fritzemeyer@bakernet.com).