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"Umsetzung der E-Commerce-Richtlinie obliegt den Mitgliedsstaaten"

Britische Online-Händler ignorieren vielfach Verbraucherrechte

14.03.2008
Von pte pte
Fast ein Drittel aller Webangebote im britischen Online-Handel entsprechen nicht der gängigen Rechtslage. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Untersuchung des Office of Fair Trading (OFT).

Das britische OFT hat über 500 entsprechende Webseiten auf die Einhaltung der Verbraucherschutzrechte untersucht. Konkret stellte sich dabei heraus, dass 31 Prozent der analysierten Angebote Mängel in Bezug auf die Rückerstattung des vollen Betrages bei Umtauschware aufweisen, einem wesentlichen Teil des europäischen Rechts zum Versandhandel. Zudem seien auf rund 40 Prozent der Handels-Seiten keine ausreichend transparent dargestellten Preismodelle für Konsumenten zu finden. Insbesondere problematisch sei es, dass vielfach keine oder nur unzureichende Informationen über zusätzlich anfallende Gebühren gegeben werden. Das OFT schätzt, dass aufgrund derartiger Mängel für britische Online-Shopper an die 100 Millionen Pfund (rund 130 Millionen Euro) pro Jahr an unerwarteten Kosten anfallen.

"Der Online-Handel wird auf europäischer Ebene durch die von der EU vorgegebene E-Commerce-Richtlinie geregelt", erklärt Max-Lion Keller, Rechtsexperte der IT Recht Kanzlei, auf Anfrage von pressetext. Diese stelle jedoch lediglich den gesetzlichen Rahmen dar, ihre tatsächliche Umsetzung obliege den einzelnen Mitgliedsstaaten. "In Deutschland existieren sehr strikte Regelungen für Anbieter von Online-Shops", hält Keller fest. Während zur Kontrolle ihrer Einhaltung in einigen anderen Ländern Behörden zuständig wären, sei es in Deutschland Sache der Wettbewerber sowie auch gewerblicher Verbände, dieses Recht durchzusetzen. "Beispielsweise darf die Wettbewerbszentrale bei entsprechenden Verstößen Abmahnungen aussprechen", führt Keller aus.

"Die E-Commerce-Richtlinie der EU enthält ziemlich viele Vorgaben", so Keller. Einer ihrer wesentlichen Punkte, die Preistransparenz, sei in Artikel fünf geregelt. "Dieser schreibt vor, dass die Preise in Online-Shops klar und eindeutig ausgewiesen werden müssen", erläutert Keller. Konkret umgesetzt sei dieser Punkt in Deutschland in Form der Preisangabeverordnung. Der gleiche Artikel der EU-Vorgabe beinhalte auch die Verpflichtung für Online-Händler, ihre Kontaktdaten wie E-Mail-Adresse oder Postanschrift auf ihrer Homepage anzuführen. "Die Impressumspflicht ist in Deutschland Teil des Telemediengesetzes, das für alle Dienstanbieter im Internet gilt", stellt Keller klar.

Laut der OFT-Untersuchung wiesen 14 Prozent der britischen E-Commerce-Seiten keine physikalische Adresse auf. Etwa 15 Prozent enthielten keine ausreichenden Informationen über das Recht des Kunden, eine Bestellung noch sieben Tage nach Erhalt der Ware annullieren zu können. "Wir wollen alle Online-Händler dazu aufrufen, derartige Mängel, die nicht mit dem Gesetz vereinbar sind, auf ihren Webseiten zu beheben", heißt es von der OFT. Man wolle so sicherstellen, dass Nutzer auf die Einhaltung ihrer Konsumentenrechte vertrauen können, wenn sie auf Online-Shopping-Tour gehen wollen. (pte)