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Britische Musiker, Labels einigen sich über digitale Downloads

29.09.2006
In Großbritannien haben sich Plattenfirmen und Songwriter jetzt darauf geeinigt, was Künstler für Tantiemen erhalten, wenn ihre Musik online oder als Handy-Download verkauft wird.

Dabei rückten beide Seiten von ihren anfänglichen Forderungen ab und kamen schließlich überein, die zuvor bestehende Übergangsregelung für zunächst drei Jahre festzuschreiben. Demnach erhalten Songwriter acht Prozent des Umsatzes, entsprechend rund 5,3 Pence (10 Cent), für jeden Titel, der über den iTunes Store von Apple verkauft wird.

Zuvor hatten die Autoren zwölf Prozent gefordert, weil Downloads für die Plattenfirmen kostengünstiger seien als CDs. Die Labels ihrerseits wollten eigentlich nur 6,5 Prozent herausrücken und diese teilweise sogar noch rabattieren, um das Download-Geschäft anzukurbeln.

Die Übereinkunft muss nach Ablauf der drei Jahre neu verhandelt werden. Rechtlich bindend ist sie nur für Verkäufe in Großbritannien, Europas größtem Online-Musikmarkt. Experten gehen aber davon aus, dass sie ähnlich gelagerte Verhandlungen anderswo beeinflussen wird, unter anderem in Deutschland und den USA.

Die mit dem Online-Verkauf von Musik erzielten Erlöse sind noch gering, wachsen aber stark. Im vergangenen Jahr verdreifachten sich laut IFPI (International Federation of the Phonographic Industry) die Einnahmen auf 1,1 Milliarden Dollar und machten damit sechs Prozent am gesamten Musikmarkt aus. (tc)