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Bristol versus Microsoft: Anhörung erst im Juni

04.01.1999
Von Michael Hufelschulte
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MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) – Ein US-Gericht hat nun den 1. Juni 1999 als Termin für eine Anhörung von Bristol Technologies Vorwürfen gegen Microsoft festgesetzt. Der Hersteller von plattformübergreifenden Entwicklungswerkzeugen hatte im August bei einem Bezirksgericht Klage gegen Microsoft erhoben. Bristol führte an, der Softwareriese habe gegen den Sherman Antitrust Act verstoßen, indem er seine Monopolstellung bei Betriebssystemen ausnutzte, um Konkurrenten aus dem Markt zu drängen. Bristol forderte daher die Offenlegung des Quellcodes von Windows. Nur so hätten kleinere Software-Unternehmen eine Chance, wettbewerbsfähige Produkte zu entwickeln. Bristol selbst habe 1991 wesentlich zur Entwicklung des Betriebssystems Windows NT beigetragen, erhalte nun aber lediglich die Möglichkeit des Erwerbs einer eingeschränkten Lizenz für den Code. So wolle die Gates-Company verhindern, daß Entwickler Programme schreiben, die plattformübergreifend arbeiten.