Brandschutzmaßnahmen im Rechenzentrum

10.07.1981

Bei der Einrichtung von Rechenzentren kommt der Brandverhütung eine besondere Bedeutung zu. Nicht allein im Hinblick auf die Schadenminderungspflicht im Sinne der Versicherung, sondern auch die Ausfallzeit des Rechenzentrums muß auf ein Mindestmaß beschränkt werden.

Hier die Liste der wichtigsten Maßnahmen.

1. Für das Rechenzentrum sind Vollflutungsanlagen und die Verwendung entsprechend wirksamer Löschmittel zu empfehlen. Bei der Auswahl und Installation solcher Anlagen muß beachtet werden, daß im Falle eines Feuers noch genügend Zeit zur Verfügung steht, um die laufenden Arbeiten unterbrechen und Datenträger abtransportieren zu können.

2. Eine frühzeitige Erkennung von Feuer ist durch Rauchmelder möglich. Die Melder sind mit hochempfindlichen Fühlern ausgestattet, die in bestimmten Zeitabständen überprüft werden müssen (Wartung).

3. Die Anzeige eines Feueralarms im Rechenzentrum muß automatisch zur Auslösung des Feuerwehrnotrufes führen. Außerdem muß sichergestellt sein, daß Pförtner oder Nachtwache sofort informiert werden. Die Feueralarm-Anzeigen sollten Aufschluß darüber geben, welcher Rauchmelder an welchem Standort den Alarm ausgelöst hat.

4. Im Rechenzentrum muß Rauchverbot herrschen. Lediglich in gesonderten Pausenräumen innerhalb des Gesamtbereichs Datenverarbeitung" darf das Rauchen gestattet sein. Die Einhaltung dieser Vorschrift muß ständig kontrolliert werden.

5. Die Gefahr, daß sich das Feuer ausweitet, kann auch durch Mobiliar aus Metall reduziert werden. Vor allem sollte Papier, das sich im Rechenzentrum befindet, möglichst feuersicher untergebracht werden.

6. Die Versicherungswirtschaft stuft Rechenzentren zunehmend als "hoch brandgefährdet" ein. Sowohl das Rechenzentrum selbst als auch die übrigen Räume sollten mit genügen CO2-Handfeuerlöschern ausgestattet sein. Die Frage, wo Feuerlöscher mit Wasser- oder Pulverfüllung zweckmäßig verwendet werden können, muß im Rahmen einer Untersuchung beantwortet werden.

7. Schließlich sind geeignete Fluchtwege zu ermitteln, festzulegen und deutlich zu kennzeichnen.

8. Alle Mitarbeiter im RZ müssen mit den Brandschutzmaßnahmen vertraut gemacht werden. Hierbei hilft ein Merkblatt, das an möglichst vielen Stellen gut sichtbar angebracht wird. Bei Löschübungen sollten die Mitarbeiter nicht nur in der Bedienung von Handfeuerlöschern trainiert, sondern auch in der Anwendung verschiedener Löschmittel und deren Wirkungen unterwiesen werden.

*Udo-Achim Wrieske ist Inhaber und Geschäftsführer der Wrieske-Gruppe (BDU), Hamburg.