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BPjM stellt Anzeige nach Filterlisten-Hack

10.07.2014
Von 
Panagiotis "Takis" Kolokythas arbeitet seit Juni 2000 für pcwelt.de. Seine Leidenschaft gilt IT-News, die er möglichst schnell und gründlich recherchiert an die Leser weitergeben möchte. Er hat den Überblick über die Entwicklungen in den wichtigsten Tech-Bereichen, entsprechend vielfältig ist das Themenspektrum seiner Artikel: Windows, Soft- und Freeware, Hardware, Smartphones, soziale Netzwerke, Web-Technologien, Smart Home, Gadgets, Drohnen… Er steht regelmäßig für PCWELT.tv vor der Kamera und hat ein eigenes wöchentliches IT-News-Videoformat: Tech-Up Weekly.
Im Web kursiert seit wenigen Tagen eine Liste mit de, kompletten Inhalt der von der Bundesprüfstelle (BPjM) erstellten Filterliste für Kinderschutz-Programme und Router. Nun hat die BPjM eine Anzeige gegen die Leaker gestellt.

Die Bundesprüfstelle (BPjM) wehrt sich mit einer Strafanzeige gegen die im Internet veröffentlichte BPjM-Filterliste. Diese Liste enthält über 3.000 Einträge mit Internet-Adressen und wird monatlich von der BPjM an Partner ausgeliefert, die diese dann unter anderem für Kinderschutzsoftware und Router verwenden. Die in der Liste enthaltenen URLs führen nicht nur zu pornographischen und jugendgefährdenden Internetangeboten, sondern auch Website, die Inhalte verbreiten, die hierzulande als strafrelevant gelten.

Die BPjM weist in einer Mitteilung darauf hin, dass die betreffende Liste mit einem guten Grund nicht öffentlich sei. "Damit will der Gesetzgeber verhindern, dass Kinder und Jugendliche die Liste der indizierten Telemedien als ‚Hitliste‘ zum Anlass nehmen, sich Zugang zu gerade diesen Medien zu verschaffen", so die BPjM. Die Veröffentlichung laufe damit der Zielsetzung des Jugendschutzes zuwider. Viel wichtiger ist noch der Hinweis der BPjM, dass die Liste auch URLs enthält, die zu Website führen, deren bloßer Aufruf zu einer Strafverfolgung führe.

"Die BPjM hat die zuständige Aufsicht über den Jugendschutz im Internet, die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), das Bundeskriminalamt sowie die Staatsanwaltschaft über den Vorgang informiert und Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt", heißt es in der BPjM-Mitteilung weiter. (PC-Welt/mb)