CDUCSU-Fraktion analysiert Computer-Budgets:

Bonner EDV kostet eine halbe Milliarde Mark

13.05.1977

BONN (ee) - Die 223,8 Millionen Mark, die von den Bonner Ministerien und den ihnen unterstehenden Bundesanstalten 1977 für EDV-Ausgaben vorgesehen sind, hat der Dipl.-Physiker Dr. Werner Gries, Referent der Arbeitsgruppe Forschung und Technologie der CDU/CSU-Faktion, unter die Lupe genommen. Gries ermittelte folgende EDV-Struktur bei den Bundesbehörden:

Die Bundesministerien werden 1977 115,1 Millionen Mark für die Datenverarbeitung in den einzelnen Ministerien ausgeben. Dies entspricht gegenüber dem Vorjahr einer Steigerung von 5,6 Prozent. Hervorzuheben ist hierbei, daß das Verteidigungsministerium mit 98 Millionen Mark einen Anteil von 85,2 Prozent an den Datenverarbeitungsausgaben des Bundes hat. Seine dominierende Rolle bei der Nachfrage der Ministerien nach Datenverarbeitungsanlagen und Software wird auch daraus ersichtlich, daß von diesem Ministerium 1977 allein 82,0 Millionen Mark für die Miete von Datenverarbeitungsanlagen bereitgestellt werden. Im Vergleich dazu sind die Ausgaben des Presseamtes und des Justizministeriums mit jeweils etwa 3,5 Millionen Mark bescheiden. In der Zwischenzeit haben sich in den letzten Jahren fast alle Ministerien eigene Datenverarbeitungsabteilungen zugelegt. Auch die Datenfernübertragung hat in den letzten Jahren zugenommen. Entscheidend für die Ausgaben des Bundes sind auch die Datenverarbeitungsabteilungen der einzelnen Bundesanstalten, Forschungsanstalten und verschiedene Ämter, deren Haushalt jeweils über ein Ministerium bilanziert wird. In der Tabelle ist zusammenfassend die Struktur der Datenverarbeitungsausgaben von Bund und Bundesanstalten wiedergegeben.

Die Ausgaben der 13 Ministerien Bundesrat, Bundestag sowie der 39 verschiedenen Bundesanstalten belaufen sich 1977 auf 223,8 Millionen Mark für die Datenverarbeitung. Hierin sind Personalkosten in den eigenen Anstalten oder Ministerien nicht enthalten. Erstaunlich ist der Unterschied der Struktur der Datenverarbeitungsausgaben zwischen Bund und Bundesanstalten. Die Ausgaben der Bundesanstalten für die Miete belaufen sich 1977 im Durchschnitt auf 61,9 Prozent der voraussichtlichen Datenverarbeitungsausgaben. Der Kauf dominiert hier stärker. Dies ist wesentlich bedingt durch das Verhalten einiger großer Bundesanstalten (die Physikalisch-Technische Bundesanstalt Braunschweig, Deutscher Wetterdienst und Generalbundesanwalt), alle anderen Einrichtungen präferieren wie die Bonner Ministerien die Miete von Datenverarbeitungsanlagen; Ausnahmen bilden die Anstalten, die sich in der Anfangsphase der Datenverarbeitung befinden.

Expandierender Ausgabenbereich

Die Datenverarbeitung zählt beim Bund zu den expandierendsten Ausgabenbereichen. 1977 werden die Datenverarbeitungsausgaben von Bund und Bundesanstalten mit 223,8 Millionen Mark um 17,2 Prozent über den 190,9 Millionen Mark des Vorjahres liegen. Die Steigerung ist wesentlich bedingt durch die starke Expansion mit einer Ausgabensteigerung von 32,7 Prozent bei den Bundesanstalten. Bei den Bundesanstalten ist auch der Anteil der Datenfernverarbeitungsübertragungskosten an den Gesamtausgaben mit 3,7 Prozent wesentlich von denjenigen der Bonner Ministerien abweichend. Diese Angabe wird insbesondere durch die Ausgaben des Bundeskriminalamtes für die Datenfernübertragung bedingt. Wesentlich über dem Durchschnitt bei der Datenfernübertragung liegen auch das Umweltbundesamt und die Bundesanstalt für Straßenwesen. Die Reihenfolge der Bundesanstalten und Ämter, die 1977 Datenverarbeitungsausgaben tätigen, lautet in der Größenordnung der Ausgaben (in Millionen Mark):

- Bundeskriminalamt 15,57

- Generalbundesanwalt 11,55

- Deutscher Wetterdienst 9,06

- Bundesanstalt für Flugsicherung 8,59

- Bundesfinanzverwaltung 8,32

- Bundesamt für Finanzen 6,78

- Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation 6,4

Es ist nicht ersichtlich, nach welchen Kriterien die eine oder andere Bundesanstalt oder Bundesamt eine Entscheidung zwischen Kauf oder Miete von Datenverarbeitungsanlagen fällt. In den Haushaltsplänen wird im Detail zu jeder Ausgabenkategorie die beabsichtigte Struktur der Anschaffung wiedergegeben. Wenn man die effektiven Kosten des Bundes für die Datenverarbeitung ausrechnen will, muß man die Personalkosten hinzurechnen. Die Personalstellen für die Datenverarbeitungsabteilungen der Ministerien oder Bundesämter werden in der Regel im allgemeinen Stellenplan mit angeführt. Man kann deshalb nur eine Schätzung der Personalkosten für das Personal im Datenverarbeitungsbereich durchführen. Die Personalausgaben dürften eine Großenordnung von 280 Millionen Mark 1977 erreichen, so daß die effektiven Datenverarbeitungsausgaben von Bund, Bundesämtern und Bundesanstalten eine Größenordnung von 500 Millionen Mark erreichen.

Zitat der Woche

".. . ich würde mich sehr freuen, wenn sich ähnlich wie bei der Kernenergie auch im Bereich des Datenschutzes besorgte Bürger zusammenschließen und mit den Politikern diskutieren würden."

Bundesforschungsminister Hans Matthöfer am 27. März 1977 in "Bonner Perspektiven"