Bonndata bildet zum Systemprogrammierer aus Praktische Übung steht im Vordergrund

04.12.1987

DÜSSELDORF (CW) - Nach wie vor gesucht sind Systemprogrammierer für Anwender der IBM-Großrechner im kommerziellen Bereich. Dem Nachwuchs nur theoretische Kenntnisse zu vermitteln, reicht indes nicht aus. Die Bonndata Gesellschaft für Datenverarbeitung mbH startet deshalb mit einem praxisorientierten Schulungskonzept. Allerdings ist die Zulassung beschränkt: Nur Abiturienten haben eine Chance.

Gerade bei der Ausbildung von Systemprogrammierern haben sich laut Bonndata Schulungsanbieter vorwiegend auf den Bereich Anwendungs- und Organisationsprogrammierung beschränkt. Die praktischen Kenntnisse würden hier lediglich in einer simulierten DV-Umwelt vermittelt. Die Folgen seien häufig Anwendungsschwierigkeiten in der Praxis. Den Teilnehmern der Ausbildung zum MVS-/XA-Systemprogrammierer bei der Bonndata in Bonn käme dagegen zugute, daß das Unternehmen als Service-Rechenzentrum moderne Hard- und Software einsetzt und weiterentwickelt.

Seit November 1986 führt die Bonndata in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt Bonn dieses Pilotprojekt durch. In der 18 Monate dauernden Ausbildung werden vorwiegend Akademiker zu Systemprogrammierern mit Schwerpunkt MVS-Betriebssystem der IBM ausgebildet. An theoretischen Einführungen, die durch Videokurse von Advanced Systems GmbH, Düsseldorf, unterstützt werden, schließt sich die praktische Anwendung an.

Anerkennung nur mit Abitur oder Studium

Diese Aufgaben orientieren sich an Situationen, die in der täglichen Arbeit eines Systemprogrammierers auftreten. So werden beispielsweise Assembler-Programme geschrieben, die im Bereich der Systemprogrammierung für den Produktionsbetrieb entwickelt wurden. Da das Schulungsprinzip einer innerbetrieblichen Ausbildung entspricht, kann jeweils nur eine begrenzte Anzahl von Teilnehmern aufgenommen werden. Zum Abschluß des Kurses müssen die Teilnehmer ein eigenes Betriebssystem generieren, das unter VM getestet werden kann. Bonndata hat die Erfahrung gemacht, daß bei den Absolventen keine DV-Kenntnisse vorhanden sein müssen. Erforderliche Qualifikation dagegen ist der Nachweis des Abiturs oder eines Studiums sowie die Anerkennung der Förderungswürdigkeit durch das Arbeitsamt.