Nordrhein-Westfalen setzt ein Beispiel

Bonn soll Datenschutz Verfassungsrang geben

19.01.1979

DÜSSELDORF (ee) - Alle drei Fraktionen des Düsseldorfer Landtages sind, davon überzeugt, daß die Bürger Nordrhein-Westfalens seit Jahresbeginn den perfektesten Schutz vor dem Mißbrauch persönlicher Daten genießen: In NRW ist zum erstenmal in der Bundesrepublik in eine Landesverfassung das Grundrecht auf Datenschutz aufgenommen worden.

Einmütig hat das Parlament mit den Stimmen der SPD/FDP-Regierungskoalition und denen der CDU-Opposition gleichzeitig mit dem Landesdatenschutzgesetz eine Änderung der Verfassung angenommen Diese Gesetz halt man in Düsseldorf für so gut, daß Bonn aufgefordert wurde das Bundesdatenschutrzgesetz zu überarbeiten

Das nordrhein-westfälische Datenschutzgesetz sichert unter anderem dem Bürger einen "verschuldungsunabhängigen Schadenersatzanspruch" bis zu 250 000 Mark zu, wenn ihm durch mißbräuchliche Verwendung seiner Daten persönlich oder beruflich Nachteile entstehen Regelrecht "kriminalisiert" werden Verstöße gegen den Datenschutz die mit Gefängnisstrafe bis zu zwei Jahren mit der Geldbußen bis zu 50 000 Mark geahndet werden.

Damit der Bürger seine Schutzrechte jederzeit wahrnehmen und durchsetzen kann, wird dem nordrhein-westfälischen Datenschutzbeauftragten eine wesentlich stärkere Stellung als seinem Bundeskollegen gegeben Er hat eigene Personalhoheit und kann jederzeit das Parlament einschalten, wenn er es für nötig halt Außerdem kann er lückenlosen Einblick sogar in die Dateien von Verfassungsschutz und Polizei beanspruchen.