Euro-Umstellung/Kommentar

Bonn gegen den Euro

28.11.1997

Alle möglichen Sparmaßnahmen begründet die Bundesregierung damit, nur so die Kriterien für die Teilnahme an der Europäischen Währungs- und Wirtschaftsunion (EWWU) erfüllen zu können. Gleichzeitig verwahren sich Finanzminister Theo Waigel und die Riege der Verantwortlichen in Bundesbehörden dagegen, daß die Verwaltungen auch mit dem Euro rechnen sollen.

Die Behörden möchten den Euro erst zum letztmöglichen Termin, dem 1. Januar 2002, einführen. Vorher wollen sie Abrechnungen in Euro, zum Beispiel im Rahmen von Steuererklärungen, nicht akzeptieren. Denn durch Umrechnungen und Rundungen könnten ihnen Nachteile entstehen. Die Behörden beanspruchen eine problemfreie Zone, während Bürger und Unternehmen selbstverständlich Unannehmlichkeiten in Kauf zu nehmen haben.

Die Hüter des verbeamteten Zynismus ziehen sich auf die Position zurück, niemand könne während der Übergangsphase ab dem 1. Januar 1999 auf eine Währung festgenagelt werden. Tatsächlich gilt nach der Euro-Einführungsverordnung das Prinzip "Kein Zwang, keine Behinderung": Bargeldlose Zahlungen können wahlweise in Euro oder Mark erfolgen. Beide Währungen sind im Finanzverkehr zu akzeptieren, Verluste durch Umrechnungen auch.

Nach Ansicht der Behörden liest sich der Leitsatz allerdings so: Niemand kann von uns verlangen, vor 2002 mit dem Euro umzugehen. Ergo: Der Rest der Republik hat mit uns in Mark (und Pfennig, selbstverständlich) zu bilanzieren. Damit aber verordnen die Behörden eins: Bürger und Unternehmen dürfen sich im Umgäng mit Ämtern nicht der neuen Währung bedienen, sondern müssen zwangsweise Mark verwenden. Genau das verbietet die Einführungsverordnung. Bonn postuliert den Euro und verletzt dessen Regeln.