Deutsche Personalberater schauen sich nach europäischen Partnern um:

Bollwerk gegen US-Firmen errichten

16.12.1988

DÜSSELDORF (ih) - Der Markt für Personal- und Unternehmensberatung ist in Bewegung geraten: Die Geschäftsführung der Kienbaum und Partner GmbH teilte mit, daß sie sich mit anderen europäischen Unternehmen zum Beratungsverbund "The European Independents" zusammengeschlossen hat. Damit soll der "Invasion" von US-Beratungsfirmen Paroli geboten werden.

Die Geschäftsführung der Kienbaum und Partner GmbH, Gummersbach/Düsseldorf, schließt mittelfristig eine Dachgesellschaft für den europäischen Beratungsverbund nicht aus. Keinesfalls wolle sich Kienbaum indes an große Finanzkonzerne oder Werbeagenturen anschließen. In Frage kommen als Partner, so Kienbaum, nur diejenigen Unternehmen, die in dem jeweiligen europäischen Land ebenfalls an der Spitze stehen. Kienbaum-Manager Heinz Evers erklärt die Suche nach Kooperationspartnern auch damit, daß das Unternehmen mit eigenen Niederlassungen in europäischen Nachbarländern wenig Erfolg hatte. Ferner sieht Evers die geplanten Partnerschaften als eine Art Bollwerk gegen die vielen US-Beratungsfirmen, die verstärkt auf den europäischen Markt drängen.

Um dem Trend einer wachsenden Internationalisierung der Wirtschaft besser gerecht zu werden, hat sich das Unternehmen inzwischen ganz auf Personal- und Unternehmensberatung konzentriert. Andere Dienstleistungen, etwa die Bauherrenberatung, werden nicht mehr angeboten. Geschäftsführer Jochen Kienbaum rechnet deshalb für 1988 mit einem Umsatz lediglich in Vorjahreshöhe von 76 Millionen Mark. Bereits 35 Prozent des Geschäftsvolumens stammen aus ausländischen Aktivitäten. Verstärkt will sich Kienbaum künftig auch um die Wirtschaft in den USA und Japan kümmern.

Kienbaum schwimmt mit seiner Kooperationspolitik auf der gleichen Linie wie der Präsident des Bundesverbands deutscher Unternehmensberater e.V. Karl Scholz forderte

während der Jahresversammlung des BDU seine Berater-Kollegen in Hinblick auf den europäischen Binnenmarkt 1992 auf, Geschäftsverbindungen mit Partnern aus anderen EG-Staaten einzugehen. Ausländische Kollegen, vor allem aus Frankreich und Großbritannien hätten sich bereits in der Bundesrepublik niedergelassen. Vom Gesetzgeber verlangt der BDU, das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) so zu ändern, daß den deutschen Personalberatern nicht länger eine Tätigkeit wie die im Auftrag eines Unternehmens durchgeführte Suche von Mitarbeitern untersagt sei. Schließlich gestatte das EG-Recht ausländischen Personalberatern, diese Tätigkeit auch in Deutschland auszuüben.