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BND darf weiter schnüffeln

15.07.1999

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, daß der Bundesnachrichtendienst (BND) weiterhin Auslands-Telefonate abhören und Faxe auswerten darf. Dabei stützt sich der Geheimdienst auf ein Gesetz zur Verbrechensbekämpfung aus dem Jahr 1994, daß jetzt von den Karlsruher Richtern in weiten Teilen für verfassungsgemäß erklärt wurde. Allerdings muß der Gesetzgeber einige Vorschriften nachbessern. Das Gericht kritisierte, daß der Straftatenkatalog ein geheimdienstliches Einschreiten bereits bei Vergehen und nicht erst bei Verbrechen vorsehe. Ferner würden schon vage Anhaltspunkte für die Planung einer Straftat ausreichen, damit die gesammelten Informationen an Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden dürften. Der Gesetzgeber hat bis Mitte des Jahres 2001 Zeit, der höchstrichterlichen Aufforderung nachzukommen.