BMWi-Studie lehnt Ausweitung von Softwarepatenten ab

11.12.2001
Von 
Wolfgang Herrmann war Editorial Manager CIO Magazin bei IDG Business Media. Zuvor war er unter anderem Deputy Editorial Director der IDG-Publikationen COMPUTERWOCHE und CIO und Chefredakteur der Schwesterpublikation TecChannel.
MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Eine Studie des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi ) sorgt für Diskussionen: Zwar empfehlen die Autoren, die Patentierfähigkeit von Software weder auszudehnen noch zu beschneiden. Das geltende Patentierungsverbot von "Software als solcher" solle aber aufgehoben, der Rechtsrahmen konkretisiert und europaweit vereinheitlicht werden.

Für die Gegner von Softwarepatenten lesen sich die Studienergebnisse in weiten Teilen wie eine Bestätigung der öffentlich geäußerten Bedenken. Berücksichtige man die Innovationen und die Selbsteinschätzung von Softwareentwicklern, könne derzeit "weder eine radikale Beschneidung noch eine inkrementelle Ausweitung" der Patentfähigkeit von Softwareentwicklungen empfohlen werden, heißt es in dem Papier. Europa solle deshalb nicht der Entwicklung in den USA folgen, wo Softwarepatente in großem Umfang und weit weniger restriktiv vergeben werden, raten die Autoren. Dies gelte insbesondere für Patente auf Geschäftsmethoden.

Bei der Patentvergabe sei stets zu prüfen, ob sie zu Lasten der besonderen Merkmale der Softwareentwicklung gehe. Dazu zählten Sequenzialität - also die häufige Wiederverwendung von Programmcode -, Nutzung von offenem Code und die Notwendigkeit der Interoperabilität. Die Experten relativieren zudem das Argument, Patente seien für den internationalen Wettbewerb unerlässlich. Deren Nutzen im Markt sei zwar offensichtlich, in der Softwarebranche aber auf wenige große Unternehmen begrenzt. Kleinere Firmen hingegen seien benachteiligt, weil sie häufig nicht über die nötigen Ressourcen für die Anmeldung neuer und die Recherche existierender Patente verfügten.

Negative Auswirkungen

Die 250-seitige Studie ist abrufbar unter www.bmwi.de/textonly/Homepage/download/technologie/Softwarepatentstudie.pdf. Sie beinhaltet unter anderem eine ökonomische Analyse des Fraunhofer-Instituts für Systemtechnik und Innovationsforschung (Fraunhofer ISI). Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht (MPI) lieferte ein juristisches Gutachten.

In den gemeinsamen Empfehlungen verweisen die Institute auf die langfristig negativen Auswirkungen von Softwarepatenten auf "die Innovationsdynamik und Vielfalt im Softwarebereich". Insbesondere würde mit einer breiten Patentierung die Weiterentwicklung von Open-Source-Software "als einer Art öffentlichen Gutes" gefährdet, das allen zur Verfügung stehe und so den technischen Fortschritt fördere.

Weniger erfreulich aus Sicht der Patentgegner sind die Ergebnisse der juristischen Teiluntersuchung. Die Rechtswissenschaftler fordern darin unter anderem, das geltende Patentierungsverbot von "Software als solcher" zu streichen und insbesondere das umstrittene Kriterium der Technizität nicht mehr als Grundlage für Patententscheidungen heranzuziehen. Dieses habe sich in der Praxis als wenig hilfreich erwiesen.

Technizität als Voraussetzung für Softwarepatente

Ein umstrittener Begriff in der Patentdebatte ist die Technizität von Erfindungen. Der klassische oder in der Juristensprache "gewohnheitsrechtlich ausgeformte" Begriff beschreibt Technizität als notwendiges Attribut eines Patentgegenstandes: Funktionalität, die von Hardware, gesteuert durch Software, herbeigeführt wird, sei demnach per se "untechnisch" und somit dem Patentschutz nicht zugänglich, wenn die Erfindung in der Software implementiert ist. Bernd Lutterbeck von der Technischen Universität Berlin erläutert: Die traditionelle Rechtsprechung hat "Technizität" de facto mit einer zielgerichteten Anwendung von Erkenntnissen der angewandten Physik gleichgesetzt.

Demgegenüber argumentiert der Münchner Patentanwalt Jürgen Betten: "Ein Programm ist dazu da, einen Computer zu steuern. Deshalb ist eigentlich jedes Computerprogramm technisch, weil es - im Sinne des Technizitätsbegriffs - einen Computer steuert."

Dies sei nicht nur international die gängige Auffassung, sondern auch die des Bundesgerichtshofs und des Europäischen Patentamts, so der Jurist.

Kritik an Empfehlungen

Eine Verbreiterung der Patentierungspraxis sei damit aber auf keinen Fall angestrebt und auch nicht zu erwarten, merken die Autoren an. Kritiker monieren, das Max-Planck-Institut bereite mit seinen Empfehlungen den Boden für die Legalisierung von Softwarepatenten. "Die Softwarebranche will keine Patente ... also lasst sie uns zügig legalisieren!" verspottet der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) die Schlüsse der Autoren. Der FFII, einer der aktivsten Patentgegner, befürchtet, damit würde vor allem die als zu anmelderfreundlich kritisierte Vergabepraxis des Europäischen Patentamts (EPA) auf eine rechtliche Grundlage gestellt. Auf seiner Website fordert der Verein die Bundesregierung auf, die Wünsche der Softwarebranche zu berücksichtigen und das Gemeinwohl gegen Einzelinteressen des Europäischen Patentamtes und des Max-Planck-Instituts zu verteidigen.

Hintergrund der BMWi-Untersuchung ist die lange geplante Änderung des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ), die die Erteilung von Softwarepatenten auf dem alten Kontinent vereinfachen sollte. Laut Artikel 52 des EPÜ, der auch ins deutsche Patentgesetz übernommen wurde, sind Programme für die Datenverarbeitung an sich von der Patentierbarkeit ausgenommen. Zwar ist grundsätzlich patentierbar, was neu, erfinderisch und gewerblich nutzbar ist. Im Gegensatz zur Rechtslage in den USA oder Japan verlangt das deutsche Gesetz aber für einen Patentgegenstand auch das Attribut der Technizität (siehe CW 22/01, Seite 14).

Großunternehmen und Patentjuristen fordern seit langem eine Angleichung des hiesigen Patentrechts an die Regelungen in anderen Wirtschaftsräumen wie den USA. Im November 2000 lehnte die Diplomatische Konferenz zur Revision des EPÜ eine Änderung ab; die Debatte um den Sinn von Softwarepatenten gewann an Schärfe. Die EU-Kommission will noch in diesem Jahr einen Richtlinienentwurf für einen europaweit einheitlichen Patentschutz von Software vorlegen. Die Ergebnisse der BMWi-Studie sollen dabei berücksichtigt werden. (wh)