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BMWI: Aktionsprogramm für UMTS-Masten

24.08.2001

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Bundeswirtschaftminister Dr. Werner Müller (parteilos) will das Aufstellen von Mobilfunkmasten bundesweit einheitlich regeln. Im Rahmen eines gestern gestarteten Aktionsprogramms sollen damit Netzbetreiber mehr Planungssicherheit für den Aufbau von UMTS-Netzen bekommen. Zur Zeit liegt die Genehmigung von Sendemasten in der Kompetenz der Länder und ist uneinheitlich. So muss zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen ab vier Meter Höhe eine Baugenehmigung beantragt werden, in Bayern erst ab zehn Meter. Ab wann es eine bundesweite Verordnung geben wird, ist noch nicht entschieden, laut Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) läuft derzeit die Abstimmung mit den Ländern.

Ein neues Baurecht fordert der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND). Demnach müsse der Abstand einer UMTS-Sendeanlage zu Wohngebäuden mindestens 60 Meter betragen. Anwohner müssten mehr Mitspracherecht bekommen, wenn in Wohngebieten Masten aufgestellt werden sollen. Laut Bernd Müller, BUND-Experte für elektromagnetische Strahlung, bedürfen Sendeanlagen zur Zeit keiner Genehmigung. Das müsse sich ändern.