Persönlichkeitsrecht vs. Gesundheitsgefährdung

Blauer Dunst am Arbeitsplatz - was die Gerichte sagen

21.12.2009
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Die Rechtslage zum Thema Rauchen im Job wurde durch drei aktuelle Urteile konkretisiert. Dr. Christian Salzbrunn nennt Einzelheiten.

Der Autor Dr. Christian Salzbrunn ist Rechtsanwalt in Düsseldorf.

Fotolia, U.Kroener
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Es gibt nicht viele betriebliche Angelegenheiten, die zum Teil so emotional diskutiert werden, wie das Thema "Rauchen am Arbeitsplatz". Viele rauchende Arbeitnehmer fühlen sich durch die Einschränkungen, die in zahlreichen Unternehmen in den vergangenen Jahren eingeführt worden sind, erheblich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt. Dagegen sehen viele nichtrauchende Arbeitnehmer ihre Gesundheit durch das Passivrauchen gefährdet und bestehen immer häufiger auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Aber auch die Geschäftsleitungen verfolgen bei diesem Thema vermehrt ihre eigenen Interessen, da die mit einem Rauchverbot verbundenen betriebswirtschaftlichen Vorteile gerade in den heutigen schwierigen Zeiten verstärkt ins Bewusstsein gerückt sind.

Nun sind in der jüngeren Rechtsprechung zu diesem Themenkomplex drei sehr interessante Urteile bekannt geworden, welche die bestehende Rechtslage weiter konkretisieren: