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Blackberry-Patentstreit kommt erneut vor Gericht

08.06.2004

Der seit 2001 laufende Patentrechtsprozess des kanadischen PDA-Herstellers Research in Motion (RIM) mit der US-Holding-Firma NTP geht in eine neue Runde. Ein Berufungsgericht in Washington D.C. hat einer mündlichen Anhörung zugestimmt und will darüber entscheiden, ob RIM in den USA künftig "Blackberry"-Handhelds, Software und Dienste anbieten darf.

Ein vorläufiges Ende fand der Patentstreit im August 2003. Damals hatte ein Gericht im US-Bundesstaat Virginia entschieden, dass RIM ein von NTP patentiertes Verfahren zur Anbindung mobiler Geräte an E-Mail-Systeme widerrechtlich nutze. Der kanadische Hersteller ist zu einer Strafzahlung von 53,7 Millionen Dollar an NTP verurteilt worden. Außerdem wurde eine einstweilige Verfügung erlassen, nach der RIM der Verkauf von Blackberry-Handhelds der Typen 850, 857, 950, 957, 5810, 6210, 6510 und 6750 sowie dazugehörige Software und Dienste in den USA einstellen musste. Das Verkaufsverbot war in der Praxis bislang jedoch nicht wirksam, da dem Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt wurde, Widerspruch gegen das Urteil einzulegen (Computerwoche.de berichtete).

Zum laufenden Verfahren wollten sich weder der NTP-Anwalt James Wallace, Teilhaber der Kanzlei Wiley Rein & Fielding LLP in Washington D.C., noch der RIM-Vertreter Henry Bunsow von der Kanzlei Howrey Simon Arnold & White LLP aus San Francisco äußern. Beeinflussen könnte die Anhörungen unter Umständen eine Untersuchung des US-Patentamts, das die Schutzschrift von NTP in einem "Prior-Art"-Verfahren erneut untersucht. Dabei könnte sich herausstellen, dass die von NTP geschützte Technologie bereits vor Erteilung des Patents allgemein gebräuchlich war und somit nicht schutzwürdig ist. (lex)