Handy-Ortung

BKA überwacht immer häufiger mit "stiller SMS"

20.01.2016
Das Bundeskriminalamt (BKA) greift bei seinen Überwachungsmaßnahmen immer häufiger zur "stillen SMS": In der zweiten Jahreshälfte 2015 hat die Ermittlungsbehörde 116.948 präparierte SMS-Mitteilungen an Handys von Überwachten geschickt - das sind fünfmal so viele wie noch in den ersten sechs Monaten des vergangenen Jahres.
Mit Hilfe von "stillen SMS" können Ermittlungsbehörden Bewegungsprofile von Verdächtigen erstellen.
Mit Hilfe von "stillen SMS" können Ermittlungsbehörden Bewegungsprofile von Verdächtigen erstellen.
Foto: rangizzz - shutterstock.com

Das Bundeskriminalamt (BKA) greift bei seinen Überwachungsmaßnahmen immer häufiger zur "stillen SMS": In der zweiten Jahreshälfte 2015 hat das BKA 116.948 präparierte SMS-Mitteilungen an Handys von Überwachten geschickt - das sind fünfmal so viele wie noch in den ersten sechs Monaten des vergangenen Jahres. Das geht nach Angaben von "Süddeutscher Zeitung" und NDR aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag (PDF-Download) hervor. Andere Ermittlungsbehörden wie beispielsweise die Landeskriminalämter, der Zoll oder der Verfassungsschutz setzten die Methode teilweise noch häufiger ein als das BKA. Laut als geheim eingestuften Dokumenten habe auch der Bundesnachrichtendienst (BND) in der Vergangenheit die "stille SMS" genutzt, ohne das Parlament darüber zu informieren.

So oft hat das BKA in der Vergangenheit die stille SMS eingesetzt:

2006: über 33.000 Mal

2007: über 89.000 Mal

2008: über 45.000 Mal

2009: über 38.000 Mal

2010: über 96.000 Mal

2011: über 53.000 Mal

2014: über 52.000 Mal

"Elektronische Spitzelei"

"Stille SMS" werden von den Ermittlungsbehörden heimlich auf das Handy der Überwachten geschickt und übermitteln beispielsweise den Standort der Personen. Auf dem Handy-Display werden sie nicht angezeigt. Mit einem richterlichen Beschluss können Behörden diese Daten abfragen und auf deren Basis Bewegungsprofile erstellen. Unklar ist laut "Süddeutscher Zeitung" und NDR, wie oft die Ermittlungsbehörde andere Technologien wie etwa die Signal-System-7-Methode zur Ortung von Personen einsetzt.

Datenschützer, Oppositionspolitiker und Strafrechtler bewerten die Methode als rechtswidrig: Sie stelle einen enormen Eingriff in die Privatsphäre der Überwachten sowie in das Fernmeldegeheimnis dar. "Die heimlichen Textnachrichten sind rechtswidrig", sagt zum Beispiel der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko von der Linkspartei. "Polizei und Geheimdienste dürfen die Kommunikation von Telefonen nur passiv abhören. Als Ortungsimpulse werden die stillen SMS aber von den Behörden selbst erzeugt." Durch die neuen Fähigkeiten von Polizei und Diensten werde das Vertrauen in die digitale Privatsphäre weiter ausgehöhlt.

powered by AreaMobile