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Bitkom mit Tipps gegen Geschenkfrust

21.12.2006
Kurz vor dem Fest informiert der Branchenverband über die Regeln, wie Käufer online erworbene Geschenke zurückgeben sollten.

Auch schnell im Web unterwegs, um die letzten Geschenke zu ordern? Und nach den Feiertagen setzt dann die Rückgabewelle ein (siehe auch Wo deutsche Weihnachts-Shopper surfen). Vorsorglich gibt der Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) Tipps, wie Online-Käufer Waren zurückgeben können:

Fristen beachten

Ist die online bestellte Ware geliefert, bleiben meist 14 Tage zur Rückgabe. So regelt es das Fernabsatzgesetz, das auch den E-Commerce regelt. In dieser Zeit darf der Besteller den Kaufvertrag widerrufen. Doch Vorsicht: Kommt die Ware aus anderen EU-Ländern, kann die Frist kürzer sein. Mindestens bleibt aber eine Woche Zeit. Grundsätzlich gilt: In Deutschland müssen Händler ihre Kunden vor der Bestellung über das Widerrufsrecht informieren. Versäumen sie dies, verlängert sich die Frist. Für den Widerruf reiche es, die Waren zurückzusenden, eine Begründung ist nicht erforderlich.

Die meisten Internet-Geschäfte verlangen, dass der Käufer die Rücksendung zahlt. Das Porto bekomme der Absender jedoch erstattet, wenn der Artikel mehr als 40 Euro gekostet hat. Allerdings könne der Kunde auf den Rücksende-Kosten sitzen bleiben, wenn er den Artikel noch nicht bezahlt hat. Gewährt der Shop nicht nur ein Widerrufsrecht, sondern ein Rückgaberecht, muss der Shop-Betreiber in jedem Fall die Kosten übernehmen.

Unabhängig davon rät der Bitkom aber, nicht am Porto zu sparen. "Lieber ein versichertes Paket als ein unversichertes Päckchen - so lässt sich Ärger vermeiden, falls die Sendung nicht beim Händler ankommt", heißt es in einer Mitteilung des Branchenverbands.