Bitkom kritisiert geplante PC-Rundfunkgebühren

13.09.2006
Die GEZ-Gebühr für Rechner und UMTS-Handys summiert sich bei einer Laufzeit von vier Jahren auf 265 Euro pro Gerät.

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) hat den Beschluss der ARD-Intendanten zur Rundfunkgebühr für Computer scharf kritisiert: "Mit diesem faulen Kompromiss wird ein längst überholtes Inkasso-Modell zementiert", äußerte sich Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Verbands, in einer Stellungnahme. Die öffentlich-rechtlichen Sender hatten am Dienstag bekannt gegeben, dass für Internet-PCs und UMTS-Handys ab Januar 2007 monatlich 5,52 Euro Radiogebühr fällig werden sollen. Diese Ideen würden aus der Steinzeit des Online-Zeitalters stammen, so Rohleder. Der Ansatz der GEZ habe sich endgültig überlebt.

Zwar seien 5,52 Euro weniger als der zunächst angedrohte Fernseh-Tarif von 17,03 Euro pro Monat. Jedoch sei die Chance, eine moderne Gebührenstruktur einzuführen, vertan worden. "Die Rundfunkgebühr wird mit künstlichen Argumenten auf immer mehr Geräte ausgeweitet," fasste Rohleder die Entwicklung zusammen. Stattdessen plädierte der Verband für eine niedrige Abgabe, die alle Haushalte und Unternehmen zahlen. Damit könne man die "überbordende Bürokratie der GEZ" abbauen und die Schnüffelpraxis einstellen. Mit der geplanten Regelung würden vor allem berufliche Internet-Nutzer bestraft, so der Bitkom. Viele von ihnen profitierten nicht von einer Ausnahmeregel, die bisherige GEZ-Kunden von der neuen Gebühr befreie. "Freiberufler und Kleinbetriebe nutzen in ihren Büros oft kein Rundfunkgerät und werden nun für ihre PCs abkassiert", kritisierte Rohleder. Dies betreffe auch Anwender, die den Rechner nur für E-Mail, die Pflege ihrer Webseite und die elektronische Steuererklärung brauchen.

Der Radio-Tarif für Internet-PCs und UMTS-Handys summiere sich über eine Lebensdauer des Gerätes von vier Jahren auf 265 Euro, rechnete der Verband vor. Der Bitkom forderte deshalb die Ministerpräsidenten auf, die GEZ-Pläne zu stoppen. Ohne die Zustimmung der Bundesländer wird die Regelung nicht wirksam. (ajf)