Es geht um eine Summe von mehr als 900 Millionen Euro: Laut Branchenverband Bitkom müssten Druckerhersteller Urheberrechtsgebühren in ungefähr dieser Höhe für die Jahre 2001 bis 2007 nachzahlen, wenn die im Dezember 2007 vom Bundesgerichtshof gefällte Entscheidung gegen die pauschale Urheberrechtsabgabe auf Drucker wieder hinfällig wird.
Keine Schutzlücke zu Lasten der Urheber
Nach einer Verfassungsklage der VG Wort, kassierte das Bundesverfassungsgericht letzte Woche wieder das Ende 2007 gefällte Urteil. Der BGH müsse zunächst prüfen, ob der Fall nicht dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt werden muss, bevor er selbst entscheidet.
Darüber hinaus wies das Bundesverfassungsgericht auf Artikel 14 Absatz 1 des Grundgesetzes hin: der Bundesgerichtshof müsse prüfen, ob Drucker und Plotter nach der bisherigen Rechtslage bereits aufgrund der Eigentumsgarantie vergütungspflichtig seien. Gerade auch im Hinblick auf die zahlreichen technischen Neuerungen müssten die Eigentumsrechte der Urheber gewährleistet bleiben. Auch im Hinblick auf die rasante Verbreitung digitaler Datenspeicherung und -vervielfältigung dürfe keine Schutzlücke zu Lasten der Urheber entstehen.