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Verschlüsselung, AGBs und Widerrufsrecht

Bitkom gibt Tipps für sicheres Online-Shopping zu Weihnachten

11.12.2007
Der IT-Branchenverband Bitkom hat fünf Ratschläge zusammengefasst, die Online-Käufer beachten sollten. Das Meiste sollte allerdings selbstverständlich sein.

Viele Menschen erwerben ihre Geschenke im Netz. Trotz der Bequemlichkeit sind aber einige Regeln zu beachten. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) hat sie kurz und knapp zusammengestellt.

AGBs und Lieferzeiten: Angaben auf den Shop-Seiten beachten

Dem Bitkom zufolge sollten Käufer einen Blick auf das Impressum des Shops werfen. Seriöse Anbieter würden hier ihre vollständige Anschrift mit Nennung des Geschäftsführers oder Inhabers aufführen. Ferner eine Service-Telefonnummer, die nichts kostet oder für die nur geringe Gebühren anfallen. Ganz wichtig: verständliche Geschäftsbedingungen (AGB). Auskünfte wie Versandarten, Transportkosten und Lieferzeiten sollten verständlich aufgeführt sein. Internet-Geschäfte führen zudem Zertifikate oder Siegel eines unabhängigen Experten. Doch die wirksamste Kontrolle üben die Kunden selbst aus, so der Verband. "Auf zahlreichen Shopping-, Preisvergleich- und Auktionsseiten können sie Verkäufer beurteilen. Wer gute Bewertungen hat, rückt als Händler in die engere Wahl."

Bezahlvorgang nur mit Verschlüsselung

Eine Verschlüsselung bei Bezahltransaktionen sollen eigentlich selbstverständlich sein. Web-Browser zeigen dies anhand eines Schloss- oder eines Schlüsselsymbols an. Bezahlt wird per Rechnung, Lastschrift oder Kreditkarte. Daneben gibt es Bezahl-Services, bei denen der Kunde nur einmal seine Kontodaten hinterlegt. Vorkasse per Überweisung ist zwar weit verbreitet, aber natürlich riskanter.

Von Zusatzleistungen profitieren

Online-Geschäfte lassen sich durch spezielle Dienste zusätzlich absichern. Verbreitet ist der Treuhandservice bei Online-Auktionen. Einige Web-Shops bieten Käufern eine Geld-zurück-Garantie. Ein Dienstleister überweist das Geld zurück, falls der Händler nicht liefert.

Wichtige Vorgänge dokumentieren

Kaufbelege hebt man auf. Das sollten auch Online-Shopper tun und so ihre Einkäufe dokumentieren. Der Bitkom rät, am besten die einzelnen Bestellschritte inklusive der AGBs zu speichern. Aufbewahren sollten Konsumenten ferner die E-Mails, mit denen der Shop die Bestellungen bestätigt hat.

Widerrufsrecht nutzen

Online-Geschäfte müssen ein zweiwöchiges Wiederrufsrecht gewähren. Doch nicht nur den Warenwert, sondern auch die Kosten für die Rücksendung muss der Verkäufer erstatten, allerdings nur, wenn der Artikel mehr als 40 Euro gekostet hat.

Allerdings kritisiert der Bitkom, dass es für Online-Händler keinen Mustertext gibt, um das Widerrufsrecht einfach zu formulieren. Das Bundesjustizministerium habe einen Entwurf vorgestellt, der einen veralteten Standardtext von 2002 ersetzen soll. Doch auch die neue Version sei ungeeignet. "Der Text umfasst in normaler Schrift vier DIN-A4-Seiten", bemängelt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder.

Und wer nach den Feiertagen feststellt, dass die Geschenke doch nicht gefallen, kann auch online gekaufte Waren zurückgeben (siehe auch Bitkom mit Tipps gegen Geschenkfrust). (fn)