Bitkom fordert von der Bundesregierung Augenmaß bei der Vorratsdatenspeicherung

09.07.2007
Von Dorothea Friedrich
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) fordert, die Speicherung von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten auf nachweislich sinnvolle Maßnahmen zu beschränken. Das Gesetz dürfe nicht strenger ausfallen als die entsprechende EU-Richtlinie.

Hintergrund der Bitkom-Forderung ist die Beratung des Gesetzentwurfs zur Vorratsdatenspeicherung am Freitag vergangener Woche im Bundestag. Der Verband lehnt Teile der geplanten Vorratsdatenspeicherung ab.

Netzbetreiber und Internet-Provider müssen entsprechend dem Gesetzentwurf die Daten künftig ohne konkreten Anlass sechs Monate lang speichern. Forderungen aus dem Bundesrat, die Verbindungsdaten ein ganzes Jahr zu speichern, lehnte der Bitkom aus verfassungsrechtlichen Bedenken erneut ab. Er wehrt sich dagegen, dass alle Bürger unter Generalverdacht gestellt und der Schutz der Privatsphäre aufgegeben werden.

Die Hightech-Branche verlangt zudem eine angemessene Übergangsfrist für Netzbetreiber und Internet-Anbieter. Sie müssen technisch und personell aufrüsten, um dem wachsenden Datenhunger des Staates gewachsen zu sein. Deshalb könne das Gesetz frühestens Anfang 2009 in Kraft treten, nicht wie bisher geplant im Januar 2008.

Der Bitkom beharrt darauf, dass der Gesetzgeber dafür sorgt, dass die Unternehmen angemessen entschädigt werden. Allein für die nötige Technik müssen nach Verbandsberechnungen die Firmen 50 bis 75 Millionen Euro investieren. Hinzu kommen jährliche Betriebskosten in zweistelliger Millionen-Höhe. Innere Sicherheit sei eine originäre Staatsaufgabe.