Bitkom: Ermittler haben immer mehr Möglichkeiten

07.05.2007
Von Dorothea Friedrich
Staatliche Ermittler stürzen sich auf immer mehr Informationen im Namen der Sicherheit.

Wie der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V (Bitkom) mitteilt, ist auch die Zahl der Lauschangriffe gestiegen.

Nach Zahlen der Bundesnetzagentur wurden im vergangenen Jahr 40.915 Telefone abgehört. Das ist eine Steigerung um 1,6 Prozent. Doch künftig haben die Fahnder noch weitere Möglichkeiten. Die hat der Bitkom in einer Übersicht aufgelistet.

Datenspeicherung

Ab 1. Januar 2008 ist die so genannte Vorratsdatenspeicherung Pflicht. Netzbetreiber müssen dann sechs Monate lang speichern, wer wann mit wem telefoniert hat – und Internetprovider müssen die Einwahldaten ihrer Nutzer so lange protokollieren. Auch E-Mail-Adressen werden erfasst. Die Anbieter sind verpflichtet, Ermittlern die Daten zu liefern. Für die nötige Technik müssen sie nach einer Schätzung des Bitkom 50 bis 75 Millionen Euro investieren. Hinzu kommen jährliche Betriebskosten in zweistelliger Millionenhöhe. Die Unternehmen erwarten, dass der Staat den Großteil der Kosten übernimmt – und die Bürger damit letztendlich für ihre Überwachung auch noch zahlen müssen.

Telefonüberwachung

Den Katalog für die Telefonüberwachung haben die Fahnder erheblich erweitert. Abgehört werden kann künftig beispielsweise bei Verdacht auf Korruption, schwere Steuerdelikte, Menschenhandel, bestimmte Sexualstraftaten und Doping. Die gute Nachricht: Bei Verdacht auf Straftaten mit weniger als fünf Jahren Maximal-Freiheitsstrafe lauscht der Staat künftig nicht mehr mit.

Ein Richter muss die Überwachung anordnen. Wer von der Polizei abgehört wird, muss nachträglich informiert werden. Alle Erkenntnisse, die vor Gericht nicht benötigt werden, müssen wieder gelöscht werden. Pfarrer, Ärzte, Anwälte und Journalisten genießen besonderen Schutz – sie dürfen nur in Ausnahmefällen in Ermittlungen einbezogen werden.

Online-Durchsuchung

Heiß umstritten ist die so genannte Online-Durchsuchung, ein Lieblingsprojekt von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble. Setzt er sich durch, kann der Staat künftig per Internet heimlich auf Computer von Verdächtigen zugreifen – zum Beispiel mit einer Spionage-Software (Trojaner). Datenschützer und die IT-Branche lehnen die Pläne ab. Beim konkreten Verdacht einer Straftat reiche geltendes Recht – so könnten PCs bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt werden, sagte dazu Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Bis jetzt gibt es keine gesetzliche Grundlage für eine Online-Durchsuchung. Ob ein Gesetz dazu kommt, ist noch offen.