Ab heute

Billigere Preise für SMS und Anrufe beim Roaming in der EU

01.07.2009
Zum 1. Juli 2009 werden die Tarife für Mobilfunkgespräche im EU-Ausland weiter gesenkt. Neben der erneuten Reduzierung der Minutenpreise im Eurotarif werden erstmals auch Obergrenzen für den SMS-Versand festgelegt.
Ab heute: Billigere Preise für SMS und Anrufe beim Roaming in der EU.
Ab heute: Billigere Preise für SMS und Anrufe beim Roaming in der EU.

Die Unternehmen sind verpflichtet, diese Roaming-Verordnung einzuhalten. Darüber wacht in Deutschland die Bundesnetzagentur. "Die Preissenkungen im Eurotarif und die gestiegene Transparenz werden den Verbrauchern direkt zugute kommen", sagt Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Wer mit seinem Handy im EU-Ausland telefoniert, zahlt ab heute für abgehende Anrufe höchstens 43 Cent pro Minute, bei eingehenden Anrufen dürfen nicht mehr als 19 Cent abgerechnet werden. Das entspricht einer Absenkung um jeweils 3 Cent pro Minute. Diese Obergrenzen werden in den kommenden zwei Jahren weiter fallen. Im Sommer 2010 sinken die Preise auf 39 Cent pro Minute für abgehende Anrufe und 15 Cent pro Minute für angenommene Telefonate.

Die nächste Reduzierung erfolgt im Sommer 2011, dann sinken die Minutenpreise auf 35 Cent und 11 Cent. Erstmalig werden auch die Preise für den SMS-Versand im EU-Ausland begrenzt. Sie dürfen nun einen Betrag von 11 Cent nicht überschreiten. Endkunden müssen beachten, dass auf diese Preise immer noch die Mehrwertsteuer aufgeschlagen wird. Beim Empfang von SMS gibt es keine Änderungen, er bleibt kostenfrei wie im Inland.

Die Roaming-Verordnung sieht auch Änderungen bei der Abrechnung vor. Bislang werden häufig nur Tarife angeboten, bei denen jede Minute komplett bezahlt werden muss ("60/60-Taktung"). Dadurch muss der Verbraucher oft mehr zahlen, als er eigentlich telefoniert hat. Zukünftig dürfen bei abgehenden Anrufen höchstens die ersten 30 Sekunden pauschal berechnet werden, danach muss dies sekundengenau erfolgen ("30/1-Taktung"). Bei ankommenden Anrufen ist nur die sekundengenaue Abrechnung zulässig ("1/1-Taktung").

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