Bildung hat die Persönlichkeit des Menschen zum Ziel

25.09.1987

Dr. Georg Freiherr von Waldenfels

Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr, München

Wie definiert sich Weiterbildung zwischen den Bezugsgrößen des Bildungs- und des Beschäftigungssystems?

Der Weiterbildungsbedarf ergibt sich zuvorderst aus der Anwendung neuer Technologien und aus ihrer Umsetzung in die Arbeitsorganisation. Die daraus erwachsenden Anforderungen können von der großen Mehrzahl der Beschäftigten nur mit Hilfe der beruflichen Weiterbildung; gemeistert werden.

Neue Technologien und Formen der Arbeitsorganisation haben schon immer eine Herausforderung an die Wirtschaft und an das Bildungswesen dargestellt. Die Betriebe müssen sich diesen strukturellen Änderungen anpassen, und das Bildungswesen muß seinerseits die geforderten Qualifikationsprofile, die es vermitteln soll, den neuen Bedürfnissen anpassen. Diese Erfahrung ist nun eigentlich nicht neu; nur hat: sich diese Anpassung in der Vergangenheit lautloser und weniger dramatisch vollzogen.

Neu sind die Schnelligkeit und Intensität, mit der technologische Neuerungen heute in alle Bereiche der Wirtschaft Eingang finden. Sie bringen es jedoch mit sich, da R dieser Anpassungsprozeß in bemerkenswerten zeitlichen Rückstand gerät und nicht Schritt halten kann Der Wettlauf zwischen Bildungswesen und technologischer Entwicklung hat sich dramatisch verschärft.

Mehr und mehr Arbeitnehmer sehen sich mit neuen Arbeitsinhalten und -formen konfrontiert, denen sie aus eigener Kraft nicht gewachsen sind und auf die sie das Bildungswesen nicht vorbereitet hat. Das kann zu krisenhaften Entwicklungen führen, die die Betriebe rasch zu spüren bekommen. Ihre Fähigkeit, den Erfordernissen nach struktueller Anpassung gerecht zu werden, das heißt letztlich ihre Überlebensfähigkeit, hängt unmittelbar von der Leistungsfähigkeit unseres Bildungswesens ab.

Das Bildungswesen ist jedoch in mehrfacher Hinsicht gefordert. Wer glaubt, es wäre ausreichend, den Menschen zum reibungslosen Computerbenutzer zu erziehen, verkürzt die Fragestellung in sträflicher Weise; denn damit ist es nicht getan.

Bildung erfüllte schon immer und muß auch in Zukunft einen ganzheitlichen Auftrag erfüllen, der die volle Persönlichkeit des Menschen im Auge hat. Sie muß den Einzelnen dazu befähigen, das Potential an Lebensqualität, das uns die nachindustrielle Gesellschaft in steigendem Maße anbietet, sinnvoll zu nutzen. Das geht über den praktischen Einsatz neuer Technologien hinaus und wirft die F rage nach Werthaltungen und Sinngebungen auf, der sich das Bildungswesen stellen muß.

Bei der Schnelligkeit von Erkenntnissen ist die Frage nach dem "richtigen Lehrplan" immer schwieriger zu beantworten. Was muß eigentlich der Mensch lernen, um einerseits sinnvoll an unserer Gesellschaft teilzuhaben, andererseits aber auch auf die Bedürfnisse von morgen eine Antwort zu finden und gestaltend an der Zukunft mitzuwirken?

Im Sinne überdauernder beruflicher Qualifikationen ist die Gewichtung zugunsten von mehr Schlüsselqualifikationen zu andern. Die Wissenschaft versteht darunter im allgemeinen Fähigkeiten wie abstraktes Denkvermögen, problemlösendes Denken, Kreativität und immer wieder: Aufgeschlossenheit und Bereitschaft zu neuem, lebenslangem Lernen.

Neue inhaltliche Anforderungen und neuartige Aufgabenstellungen verlangen auch nach neuen sozialen Verhaltensmustern und Fähigkeiten. Dazu gehören Kooperationsbereitschaft, die Fähigkeit zur Kommunikation, vielseitige Einsetzbarkeit und die Fähigkeit, sich mit einer Aufgabenstellung zu identifizieren. Aber auch Arbeitstugenden wie Selbständigkeit, Entscheidungsfähigkeit, Informationsaufnahme und -weitergabe sind noch intensiver neben der fachlichen Ausbildung als fachübergreifende Qualifikationen zu fördern.

Wir müssen Abschied nehmen von der Vorstellung, man könne sich in der Jugend alle Fähigkeiten und Kenntnisse aneignen, die man zum Leben braucht. Weder der zeitliche Rahmen noch die Kapazitäten der Ausbildungsstätten reichten aus, um den Jugendlichen für kommende Anforderungen des privaten und beruflichen Lebens hinreichend zu wappnen.

Die Weiterbildung muß schnell auf veränderte Bedingungen reagieren und organisatorisch und personell flexibel sein. Das wirft zwangsläufig die Frage nach der Funktion des Staates auf.

Kann oder muß der Staat bei der zukünftigen Organisation des Weiterbildungsbereichs mitwirken - und wenn ja, in welcher Form?

Ich bekenne mich uneingeschränkt zum Prinzip der Subsidiarität im Bereich der Weiterbildung. Zumindest in diesem Bereich sollte der Staat nicht den Ehrgeiz entwickeln, die gleiche Regelungsdichte wie im Schulwesen zu entfalten. Die Weiterbildung muß als Freiraum bestehen bleiben, in dem der Staat nur subsidiär tätig sein sollte. Keinesfalls darf allein von der wachsenden Bedeutung der Weiterbildung automatisch auf einen Handlungsbedarf von seiten des Staates geschlossen werden.

Ein Beispiel: Die Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen ist freiwillig und soll es auch bleiben. Es würde unseren Grundüberzeugungen von der Freiheit und Eigenverantwortlichkeit des mündigen Bürgers widersprechen, wenn wir ihm seine Lebensplanung vorschrieben. Dagegen ist es Pflicht des Staates, über die Notwendigkeit von Weiterbildungsmaßnahmen aufzuklären, und wirtschaftspolitisches Gebot, für die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen zu werben.

Die notwendige Koordination der verschiedenen Weiterbildungsinitiativen muß noch weitergreifen und die Hochschulen mit einbeziehen.

Die Teilnahme der Hochschulen halte ich dabei für dringend geboten. Denn in Zukunft wird auch die Bedeutung ,der wissenschaftlichen Weiterbildung der Mitarbeiter in der Wirtschaft zunehmen. Um neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu nutzen und für die betriebliche Praxis umsetzbar zu machen, bedarf es einer engeren Zusammenarbeit mit den Hochschulen.

Um die Hochschulen für diese neue Aufgabenstellung zu gewinnen, müssen wohl auch Wege und Mittel gefunden werden, Hochschullehrer für diesen Zweck zumindest teilweise von manchen Zwängen des heutigen Hochschulrechts zu befreien. Anders ist eine gedeihliche Arbeit auf Dauer nicht zu gewährleisten!

Auszug aus einem Vortrag zu einer Weiterbildungsveranstaltung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Verkehr im Mai dieses Jahres in Lindau.