Ergonomie

Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV)

09.01.1998

In der EU-Richtlinie 90/270/EWG "über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten" hatten sich die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 1992 in nationales Recht umzusetzen. Hierzulande klappte dies erst zum 20. Dezember 1996.

Die Basis für die seither gültige Bildschirmarbeitsverordnung ist das Arbeitsschutzgesetz vom August 1996. Seit Jahren gelten in Deutschland jedoch schon Vorschriften und Sicherheitsregeln (ZH 1/536 und 618) für Büro- und Bildschirmarbeitsplätze. Zu diesen Regelungen kamen durch die Verordnung folgende Aspekte hinzu:

- Verpflichtung und Verantwortung der Arbeitgeber für die Einhaltung der Verordnung;

- Durchführung von Arbeitsplatzanalysen und deren Dokumentation (zu erledigen bis August 1997);

- Anforderungen an Arbeitsorganisation und psychische Beanspruchung der Arbeitnehmer;

- Anforderungen an die Software sowie

- Anhörung, Beteiligung, Unterrichtung und Unterweisung der Arbeitnehmer.

Die Bildschirmarbeitsverordnung enthält einen Anhang, der konkrete Anforderungen an die Bildschirmgeräte, Tastaturen, das Büromobiliar, die Software und die Arbeitsumgebung formuliert.