Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung:

Bildschirmarbeit geht an die Grenze der Augenleistung

05.05.1978

HANNOVER (uk) - Die Arbeit am Bildschirm gehe in den Grenzbereich der Leistungsfähigkeit des Auges. Dies hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung (BAU) als wesentlichste Erkenntnis in ihrem Forschungsprojekt "Bildschirm-Arbeitsplatz" herausgefunden. So müßten während der achtstündigen Arbeitszeit bei der Beobachtung der einzelnen Bedienungselemente Tastatur, Bildschirm und Beleg zwischen 12 000 und 30 000 Blickwechsel durchgeführt werden, und das schränke bereits die Funktionstüchtigkeit des Auges ein.

Die erstmals anläßlich der Hannover Messe vorgelegten Forschungs-Ergebnisse ergeben außerdem, daß die unzulängliche Gestaltung heutiger Bildschirmarbeitsplätze zu Zwangshaltungen des Bedieners und damit zu Nacken- oder Rückenschmerzen führt.

Die hohen Belastungen der Augen erfordern vom Bediener laufende Umstellung der Netzhaut-Empfindlichkeit, Verstellung der Pupillenöffnung sowie eine Einstellung der Sehentfernung (Akkodomation). Die Betroffenen am Arbeitsplatz klagen deshalb über Augenbrennen, Augenjucken, allgemeine Empfindungen einer Augenbelastung sowie über häufige Kopfschmerzen. BAU leitet daraus folgende Forderungen an einen Bildschirm-Arbeitsplatz ab: Leuchtdichteunterschiede verringern, Glanz und Blendung vermeiden und Schabstände angleichen. Konkret bedeutet dies für den Bildschirmarbeitsplatz: Heller beschichteter Bildschirm, Blendschutz durch aufgesteckte Tubus, senkrechte Stellung des Bildschirms, helle Tastatur mit matter Oberfläche, matte Tischoberfläche sowie Beleghalter in Bildschirmentferung.

Durch die unzulängliche Gestaltung herkömmlicher Bildschirmarbeitsplätze klagen die Betroffenen am Arbeitsplatz über Nackenschmerzen, Rückenschmerzen, eingedrückten Magen, eigeklemmte Oberschenkel sowie Druckstellen am unteren Oberschenkel. BAU stellt deshalb folgende Forderungen: Lage von Bildschirm, Tastatur Schreibvorlage (Beleghalter) einander anpassen, Sitzhöhe und Arbeitshöhe aufeinander abstimmen sowie Beinfreiheit gewährleisten. Für den Bildschirmarbeitsplatz bedeutet dies wiederum konkret: Bildschirmhöhe im Blickfeld (höhenverstellbar), höhenverstellbarer Stuhl, ausreichende Beinraumhöhe, großflächige Fußstütze (höhenverstellbar), niedrige Tastaturhöhe sowie Handballenauflage vor Tastatur.

Daß all diese Anforderungen besser realisiert werden können als bei bisherigen Lösungen, demonstrierte BAU in Hannover mit einem Bildschirm-Arbeitsplatz des Instituts für Arbeitswissenschaft der Technischen Universität Berlin. Der Arbeitsplatz ist zwar nur für einen bestimmten Anwendungsfall (Eingabeplatz) konzipiert, die grundsätzlichen Gestaltungsgesichtspunkte sind aber auch auf andere Plätze übertragbar. Das für die Konstruktion herangezogene Bildschirm-Gerät wurde unter anderem deshalb ausgewählt, weil es eine recht hohe Tastatur, eine nackte Röhre und ein Steuergerät besaß; alles Eigenschaften die eine Erschwernis für die Arbeitsplatz-Gestaltung bedeuten. Trotzdem sei es gelungen:

- Reflexion von Tastatur, Deckenbeleuchtung und den Händen der Bediener bei richtiger Arbeitshaltung vollständig zu vermeiden

- genügend Beinraum vorzusehen

- die Ausgleichsbewegungen bei Störungen des Sehens auf andere Körperpartien bei verringerter Belastung zu übertragen (Entlastung von Nacken und Rücken unter Umständen auf Kosten der unteren Rückenpartien)

- das Leuchtdichteverhältnis zwischen Bildschirmhintergrund und Beleg

näher an den gewünschten DIN-Wert (maximal 1:3) zu bringen

-das Steuergerät thermisch vom Fußraum zu isolieren

- durch die Drehbarkeit der Anzeigeeinheit Reflexe von Fenstern weitgehend, durch die gewählte Höhe des Bildschirmes fast vollständig zu vermeiden

- den normalerweise nicht genutzten Tischraum hinter der Anzeige und Beleghalter für Akten oder private Sachen nutzbar zu machen

- Reflexblendung auf Tastatur und Tisch durch von vorn einfallendes Licht weitgehend zu vermeiden.

Information: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung, Vogelpothsweg 50-52, 4600 Dortmund 17.