Bildschirm-Arbeitsplätze: Vorbeugen statt Gefährdung

12.12.1980

KÖLN (gr) - "Sicherheitsregeln für Bildschirm-Arbeitsplätze im Bürobereich" hat der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften jetzt herausgebracht. Sie treten ab 1. Januar 1981 in Kraft.

Zwar beabsichtigt das Bundesarbeitsministerium nicht, die Arbeit an Bildschirmgeräten über ein Gesetz zu regeln, doch hat der Hauptverband immerhin Sicherheitsrichtlinien verabschiedet. Zur Vermeidung möglicher Unfall- und Gesundheitsgefahren, so heißt es in der Vorbemerkung, sind eine Reihe ergänzender sicherheitstechnischer und ergonomischer Regelungen erforderlich, die in der Broschüre zusammengefaßt sind.

Informationen: Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Zentralstelle für Unfallverhütung und Arbeitsmedizin, Fachausschuß "Verwaltung", Langwartweg 103, 5300 Bonn 1.

Bildschirmarbeitsplätze . . . Bestell-Nr. ZH 1/618, Ausgabe 10/80, Carl Heymanns Verlag KG, Gereonstr. 18-32, 5000 Köln 1.