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Bilder, Fotos, Grafiken - haben Sie die Rechte dazu?

02.09.2010
Von  und
Bettina Dobe war bis Dezember 2014 Autorin für cio.de.


Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Videos

Auch Videos sind in aller Regel urheberrechtlich geschützt. Daher gelten für sie letztlich das Gleiche wie für Fotos. Verwender von Videos sollten deshalb unbedingt darauf achten, dass sie über die entsprechenden Nutzungsrechte verfügen, d.h. dass sie das, was sie tun, auch tun dürfen.

Folgen von Rechtsverletzungen

Sollten Sie bestimmte Bilder oder Werke verwenden, ohne im Besitz der entsprechenden Lizenz zu sein, so laufen Sie Gefahr, Ansprüchen der Rechteinhaber ausgesetzt zu sein. Zudem müssen Sie mit Abmahnungen rechnen, wenn sie solche Werke im Internet veröffentlichen bzw. verbreiten.

Fazit

Verkäufer von Waren im Internet haben ein Interesse daran, ihren Webshop mit multimedialen Inhalten aufzuwerten. Dabei müssen sie jedoch Acht geben, dass sie keine fremden Nutzungsrechte verletzen. Insbesondere müssen sie sich vergewissern, dass sie zur entsprechenden Nutzung, der Veröffentlichung und Verbreitung zu kommerziellen Zwecken berechtigt sind bzw. eine solche Berechtigung vom Rechteinhaber einholen.

Wer sich an diese Regeln hält, ist rechtlich auf der sicheren Seite und muss keine rechtlichen Konsequenzen befürchten.

Kontakt:

Max-Lion Keller ist LL.M. (IT-Recht) und Rechtsanwalt, Daniel Huber ist juristischer Mitarbeiter der IT-Recht Kanzlei, München. Alter Messeplatz 2, 80339 München, Tel.: 089 1301433-0, E-Mail: m.keller@it-recht-kanzlei.de, Internet: www.IT-Recht-Kanzlei.de