Werbung im Internet

Bilder, Fotos, Grafiken - haben Sie die Rechte dazu?

02.09.2010
Von  und
Bettina Dobe war bis Dezember 2014 Autorin für cio.de.


Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Haben Sie die Nutzungsrechte?

Wenn Sie fremde Grafiken, Bilder oder Fotos verwenden, so müssen Sie beachten, dass andere Personen die Urheber dieser Werke sind und grundsätzlich nur diese berechtigt sind, das Werk zu nutzen. Daher dürfen Sie solche Werke nur dann in irgendeiner Form verwenden, wenn Sie vom Rechteinhaber, also dem Urheber selbst oder jemandem, dem der Urheber die Befugnis dazu erteilt hat, die Erlaubnis dazu bekommen haben. Regelmäßig fordert der Rechteinhaber im Gegenzug ein Entgelt - das kostet also etwas.

Allerdings gibt es im Internet eine Menge von Grafiken, Bildern und Fotos, die unter bestimmten Bedingungen - beispielsweise, dass sie nicht verändert oder entstellt werden - kostenlos genutzt werden dürfen. Informieren Sie sich dort, wo Sie Ihr Bild- und Grafikmaterial bekommen, darüber, unter welchen Voraussetzungen Sie es (kostenfrei) nutzen dürfen.

Wenn Sie selbst zum Fotoapparat greifen oder den Pinsel bzw. das Grafikprogramm bemühen, so sind Sie selbst Urheber der daraus resultierenden Werke - dann dürfen Sie Ihre Werke natürlich so nutzen, wie Sie es wünschen und müssen - jedenfalls grundsätzlich - niemanden um Erlaubnis fragen.

Aber Vorsicht - auch eigene Fotos können Probleme machen

Wenn Sie eigene Fotos schießen sollten, dann gibt es weitere Vorschriften, die Sie beachten müssen. So kann es zum einen sein, dass Sie in das Vervielfältigungsrecht aus § 16 Absatz 1 UrhG eines Urhebers eingreifen, wenn Sie dessen Werk kopieren, indem Sie es etwa fotografieren. Zum anderen können Sie Personen in ihrem Recht am eigenen Bild verletzten, das im sog. Kunsturhebergesetz geregelt ist.