Urheberrecht

Bilder auf der Website sind eine tickende Zeitbombe

23.07.2008
Von Dr. Manfred  Fitzner und Nina Heussen

Szenario 6: Außer Landes

Und was ist, wenn die Lizenzen fehlen, die Agentur jedoch irgendwo im Ausland sitzt? Können Sie dann die Forderung abwehren, falls die Agentur eine Zahlung verweigert? Aller Voraussicht nach nicht! Und sich bei der Agentur schadlos zu halten dürfte ebenfalls schwierig werden.

Empfehlungen:

  • Wenn es sich um eine europäische Agentur handelt, gilt das Teledienstgesetz zumindest gegenüber den Verbrauchern. Die Durchsetzung von Ansprüchen ist allerdings schwierig. Inwieweit ein Website-Betreiber damit Erfolg hat, hängt einmal mehr von den jeweiligen Verträgen ab.

  • Auf jeden Fall sollte sich der Kunde bewusst sein, dass die Durchsetzung von Ansprüchen im Ausland stets mit hohen Kosten verbunden sein wird.