Urheberrecht

Bilder auf der Website sind eine tickende Zeitbombe

23.07.2008
Von Dr. Manfred  Fitzner und Nina Heussen

Szenario 4: Der Schwarze Peter

Auch hier ist die Lizenznachforderung bereits eingegangen. Aber die Agentur besteht noch. In diesem Fall kann die Forderung vollständig an die Agentur weitergegeben werden - allerdings nur, wenn die Agentur sich nicht von der Rechteprüfung befreit hat.

Empfehlungen:

  • Achten Sie am besten schon beim Abschluss des Vertrags darauf, dass er keine Klausel enthält, die die Agentur von der Pflicht zur Prüfung der Urheberrechte für die verwendeten Bilder entbindet.

  • Dokumentieren Sie alle Schritte, die sie nach der Zustellung der Forderung unternehmen.

  • Beauftragen Sie außerdem die Agentur, die fraglichen Bilder von den Seiten zu entfernen, bis der Anspruch der Gegenseite nachgewiesen beziehungsweise widerlegt wurde.