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BGH: Netzbetreiber tragen Dialer-Risiko

05.03.2004
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Verbraucher keine durch Dialer entstandenen überhöhten Rechnungen zahlen müssen. Damit dürfte das 0190/0900-Unwesen bald ein Ende haben.

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Der Bundesgerichtshof hat ein Bahn brechendes Urteil in Sachen Verbraucherschutz gefällt: Kunden müssen demnach ihren Telefonnetzbetreibern nicht die hohen Kosten zahlen, die durch überteuerte 0190-Dialer-Programme anfallen, falls ihnen kein Verstoß gegen Sorgfaltspflichten vorzuwerfen ist. Der BGH vertritt dabei die Ansicht, dass normale Internet-Nutzer nicht dazu verpflichtet sind, spezielle Schutzsoftware gegen Dialer zu installieren (AZ III ZR 96/03 vom 4. März 2004).

Geklagt hatte eine Berlinerin, deren Sohn sich unbemerkt einen Dialer aus dem Netz geladen hatte. Dadurch lief über einige Monate eine Rechnung von rund 9000 Euro auf, die der örtliche Netzbetreiber Berli-Komm einforderte. Der BGH befand, die Telefonfirma habe ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Nutzung der teuren 0190-Nummer, da sie einen Teil des Entgelts selbst kassiere, und trage deswegen auch das Risiko eines Missbrauchs. Die Klägerin und ihr Sohn hätte ihre Sorgfaltspflicht nicht verletzt, weil sich das Einwahlprogramm unmerklich installiert habe. (tc)