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BGH: Forenbetreiber müssen Ehrverletzungen entfernen

27.03.2007
Sobald ein Forumsbetreiber Kenntnis vom Anspruch eines Betroffenen hat, muss er seine Website von den Vorwürfen reinigen.

Betreiber von Meinungsforen im Internet müssen ehrverletzende Beiträge von ihrer Homepage entfernen, auch wenn sie für deren Inhalt nicht verantwortlich sind. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Dienstag gilt das selbst dann, wenn der Angegriffene den Autor der Äußerung kennt und direkt gegen ihn vorgehen kann. Sobald der Forumsbetreiber Kenntnis vom Anspruch eines Betroffenen hat, ist er dem BGH zufolge verpflichtet, seine Website von den Vorwürfen zu säubern. "Der Fall hat zweifellos eine große praktische Bedeutung", sagte BGH-Vizepräsidentin Gerda Müller in der Verhandlung am Dienstag (Az: VI ZR 101/06 vom 27. März 2007).

Auslöser des Verfahrens war die Klage des Vorsitzenden eines Vereins zur Bekämpfung von Kinderpornografie. Er war in einem Forum, das sich mit sexuellem Missbrauch beschäftigt, in zwei Beiträgen selbst als pädophil bezeichnet worden - in einem Fall kannte er den Urheber. Nach dem Urteil kann er jetzt nicht nur gegen den Autor direkt vorgehen, sondern auch vom Betreiber des Forums verlangen, die weitere Verbreitung der Äußerungen zu unterlassen. Weil das Oberlandesgericht Düsseldorf noch nicht abschließend entschieden hat, ob beide Äußerungen als ehrverletzend einzustufen sind, muss es noch einmal über den Fall befinden. (dpa/ajf)