Ungeschützte Funknetze

BGH entscheidet erst im Mai über WLAN-Missbrauch

19.03.2010
Im Rechtsstreit um die Haftung für ein ungeschütztes drahtloses Netzwerk lässt sich der Bundesgerichtshof Zeit für eine Entscheidung.

Es sei erst am 12. Mai um neun Uhr früh mit einem Urteil zu rechnen, teilte der Zivilsenat am Donnerstagabend in Karlsruhe mit. Die Kammer berät darüber, ob der Besitzer eines Wireless LAN - kurz WLAN - haftet, wenn sein nicht ausreichend gesichertes Netz missbraucht wird, um zum Beispiel illegal Musikdateien aus einer Tauschbörse herunterzuladen. Die Entscheidung der Richter dürfte weitreichende Folgen haben für Plattenfirmen und Klingelton-Anbieter oder für Musikfans, die ihre Stücke etwa auf Online-Tauschbörsen anbieten.

Im Fall des BGH wird um die Verletzung von Urheberrechten des Pop-Songs "Sommer unseres Lebens" gestritten, die das Plattenlabel 3p des Rappers Moses Pelham beklagt. Während die Firma behauptet, der Besitzer des Internetanschlusses habe das Lied auf einer Tauschbörse angeboten und nicht ausreichend vor Missbrauch geschützt, wehrt sich der Beklagte. Er sei im Urlaub gewesen, zudem sei der Stecker aus der Steckdose gezogen und so der Stromkreis unterbrochen gewesen. Ob auch der wichtige WLAN-Router ausgeschaltet war, blieb unklar. (dpa/tc)