Betrügerische Geschäfte mit 0190-Dialern
Berichte, wonach ein Nutzer teure 0190-er Gebühren bezahlen muss, weil er die Verbindung schließlich genutzt habe, ist so allgemein formuliert sicherlich falsch und verleitet zu dem Eindruck, dass man nichts machen könne. Die juristische Kernfrage, die sich nach den Umständen des Einzelfalles richtet, ist diejenige, ob der Nutzer gegenüber dem Diensteanbieter eine rechtlich verbindliche Willenserklärung abgegeben hat.

Richtig an den guten Ratschlägen ist allenfalls, dass Schweigen oder Zahlen kein guter Ratgeber ist. Betroffenen Kunden sollten zunächst den Netzbetreiber, beispielsweise die Telekom, dazu bewegen, den Rechnungsbetrag des Diensteanbieter aus der Telefonrechnung zu stornieren und diesen Betrag an den Diensteanbieter als offene Forderung zurückzugeben, das Inkasso also abzulehnen. Im Falle von 0190-0 Rufnummern kommt die Telekom diesem Wunsch in aller Regel nach. Sämtliche anderen, nicht im Streit befindlichen Rechnungsbeträge sollten jedoch pünktlich an die Telekom bezahlt werden, um zu vermeiden, dass der Telefonanschluss gesperrt wird. Dies hat zur Folge, dass sich nun der Diensteanbieter selbst um den Forderungseinzug kümmern muss. Er muss seine vertraglichen Ansprüche nach Grund und Höhe gegenüber dem Kunden beweisen. Zu einer Sperrung der Leitung ist er nicht berechtigt, auch wenn er über seine Inkasso-Dienste damit droht. Der Telefondienst-Vertrag
besteht zwischen ihm und dem Kunden gar nicht.
Betroffene sollten sich keinesfalls auf allzu unbedarften Schrift- oder Telefonverkehr mit dem nun gegebenenfalls über Dritte mahnenden Diensteanbieter einlassen. Wie oben bereits erwähnt obliegt ihm nämlich die volle Beweislast für seine Forderung. Schon gar nicht sind Netzbetreiber oder Regulierungsbehörde für die inhaltliche Richtigkeit einer Mehrwertdienste-Abrechnung verantwortlich. Diese sind rechtlich auch nicht befugt, gegen die Diensteanbieter vorzugehen. Ausgesprochen nützlich ist es, sich gegen einen Prozess des Diensteanbieters gegen den Kunden frühzeitig zu wappnen.
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Damit „es“ gar nicht erst passiert: kann der Internet-Browser des Nutzers in seinen Sicherheitsstufen so eingestellt werden, dass fremden Computern der Zugriff auf den eigenen Rechner verwehrt wird; sollten in einer ISDN-Anlage bestimmte Nummern gesperrt werden; sollten 0190-Nummern schon beim Netzbetreiber gesperrt werden, worauf ein gesetzlicher Anspruch besteht; sollten 0190-Warner (Anti-Dialer-Programme) aktiviert werden; sobald ein solcher Warner eine 0190-er Vorwahl erkennt, wird die kritische Verbindung sofort getrennt; sollten die Statuslampen des Modems beobachtet werden, wie auch die Lautsprecher „aufgedreht sein“; so sieht und hört man, wenn sich etwas tut; |
