Betrifft: INA

09.08.1991

"Nixdorf-Anwendergruppe INA verkommt zur Vertriebsfirma" (CW Nr. 30 vom 26. Juli 1991, Seiten 1 und 3).

Herr Rechtsanwalt Dr. Graefe hat uns auf diese Veröffentlichung angesprochen und mitgeteilt, daß darin in bezug auf seine Person - teilweise in Zitate dritter Personen gekleidet - Behauptungen enthalten sind, die nicht der Wahrheit entsprechen. Er legt Wert auf folgende Feststellungen:

1. Er habe im Auftrag von Herrn Max Pfefferle die Satzung entworfen, mit dem Antrag auf Eintragung des Vereins sei er jedoch nie befaßt gewesen. Herr Pfefferle habe ihm zu keinem Zeitpunkt mitgeteilt daß das Amtsgericht/Registergericht überhaupt irgendwelche Beanstandungen an dieser Satzung habe oder welcher Art diese gewesen seien.

Daß bei einem Satzungswerk, das mehr als 20 Schreibmaschinenseiten umfasse, dem Registergericht die eine oder andere Formulierung nicht gefalle, sei nichts Außergewöhnliches; man könne dies durch geringfügige Korrekturen richtigstellen.

Der Antrag auf Vereinszulassung sei auch nicht gescheitert; Herr Pfefferle selbst habe ihn deshalb zurückgenommen, weil nicht mehr gewährleistet gewesen sei, daß er die Mindestmitgliederzahl von sieben stellen könne.

2. Auch mit dem zweiten Antrag auf Vereinszulassung sei seine Kanzlei nicht befaßt gewesen. Den Antrag auf Eintragung der INA habe der Vorstand, dem er nicht angehöre, selbst gestellt.