Bessere Standard-Verträge

13.08.1976

Meistbegünstigungsklausel heißt bei IBM, daß alle Kunden gleich behandelt werden. Die rigide Anti-Rabatt-Ideologie des Marktführers wurde - wie so viele Geschäftausancen - von den Konkurrenten übemornmen. Wer sich zwar gleich, aber auch schlecht behandelt fühlt, ist dem Konditionenkartell ohnmächtig ausgeliefert. Es fehlt an geschlossener, organisierter Gegenmacht.

Die öffentliche Hand hingegen war es schon vor Jahren leid, EDV-Verträge üblicher Machart zu akzeptieren. Immerhin stehen in der Bundesverwaltung einschlißlich Bundespost und -bahn hunderte Millionen Mark Hardware-Kosten zu zahlen sind. Kein Hersteller, der nicht beteiligt ist, kein Hersteller, der nicht an Bund, Länder und Kommunen verkaufen will.

Entsprechende Ausschüsse der öffentlichen Hand baten bereits 1972 die Hersteller an den Verhandlungstisch. Sie diktierten neue Vertragsbedingungen für die Miete von EDV-Anlagen und Geräten bei öffentlichen Aufträgen, denen sich fügen muß, wer dabeisein will.

Zum Beispiel: Vertragsbeginn ist nicht der Tag der Aufstellung, sondern Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft. Mietzahlungen beginnen erst, wenn Anlagen an dreißig aufeinanderfolgenden Kalendertagen die spezifizierten Leistungen erbringen und so weiter und so weiter.

Wer vertritt eigentlich die Interessen der Normalverbraucher? Was wird aus der Meistbegünstigung? Wann gibt es bessere Bedingungen für Standard-EDV-Mietverträge?